Zusätzliche Informationen: Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags, - Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Verwendung des Bewerbungsformulars; - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis dererfolgreichen Selbstreinigung
nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung), - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern
& Abgaben), - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz), - Eigenerklärung,
dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022. Informationen zum Verfahrensablauf: Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung)
qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/
Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden
Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt. Zur Angabe der notwendigen Nachweise
ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge
sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle
einzureichen (in Textform über die Vergabeplattform) ausschließlich im hierfür vorgesehenen
Bereich. Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link
gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte
nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig
informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen.
Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
(gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert
und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung
per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen
zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Einreichungs-/
Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R.
bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/
Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 24.05.2023,
12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/
Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei
Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten
aus den Bewerber-/ Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die
Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber
letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/
Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht).