Beratung und Betreuung, Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Betreuung, Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE)
Für die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE) wird ein externer Träger gesucht, der voraussichtlich ab 01. Januar 2024 durch Fachkräfte die Sozialberatung und Betreuung der Untergebrachten in der AHE gewährleistet und somit als Sozialdienst fungiert.
Die Tätigkeit soll dem sozialen und gewaltfreien Umgang zwischen den Untergebrachten dienen und die AHE beim Umgang mit den Untergebrachten beraten.
Die Abschiebungshafteinrichtung verfügt über eine Haftplatzkapazität von insgesamt 60 Haftplätzen. Die Kapazität kann derzeit nur beschränkt auf 42 Haftplätze genutzt werden. Ein Ausbau ist angestrebt, aber eine zeitliche Festlegung ist noch nicht erfolgt.
Glückstadt
Leistungsziel
.
Leistungsziel ist die Mitgestaltung eines humanen und sozialen Abschiebungshaftvollzuges unter Berücksichtigung des AHaftVollzG SH. Durch soziale Beratung soll den Untergebrachten dabei geholfen werden, sich auf die Unterbringungssituation einzustellen; es soll eine Unterstützung bei sozialen und persönlichen Fragestellungen erfolgen. Die Leistungen sind in der Abschiebungshafteinrichtung zu erbringen.
Leistungsinhalte
.
Folgende Inhalte umfasst die zu erbringende Leistung anhand von Fachleistungsstunden durch den Auftragnehmer:
Die Inhalte der durchzuführenden Tätigkeiten richten sich nach dem vorhandenen Bedarf der Untergebrachten und umfassen die allgemeine Sozialberatung, die Betreuung der Untergebrachten und auch die Perspektivberatung für die Rückkehr ins Zielland inklusive der Herstellung von Kontakten in dieses. Aufgabe des Auftragnehmers ist darüber hinaus die Krisenintervention für die Untergebrachten.
Der Auftragnehmer soll hinsichtlich sozialer und persönlicher Fragestellungen beraten und dabei die Vulnerabilität der Untergebrachten beachten. Dies umfasst das Konfliktmanagement der Untergebrachten untereinander und auch eine beratende Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber beim Umgang mit den Untergebrachten. Den Untergebrachten soll durch den Auftragnehmer ein Überblick über die Angebote innerhalb der AHE und externe Hilfsangebote gegeben und bei Bedarf vermittelt werden. Zu den Leistungsinhalten zählt auch die Sicherstellung der Kontakte mit der Außenwelt unter Berücksichtigung der Vorschriften des AHaftVollzG SH.
Der Auftragnehmer soll den Untergebrachten Hilfe leisten beim Verfassen von Anträgen und Schreiben. Die Tätigkeit umfasst auch die Bereitstellung ergänzender Freizeitangebote in der AHE nach Abstimmung mit dieser.
Neben den in eigener Zuständigkeit erbrachten Beratungsleistungen sollen die Untergebrachten bei Bedarf an den medizinischen Dienst verwiesen werden.
Zu den Leistungsinhalten gehört auch die Fertigung von Stellungnahmen und Berichten auf Anforderung des Auftraggebers. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Dienstbesprechungen des Auftraggebers. Eine Teilnahme an Fallbesprechungen erfolgt in Absprache mit der AHE.
Zur Verbesserung der Verständigung stehen die Möglichkeiten des Videodolmetschens in der AHE zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung und Betreuung, Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518