Beratung und Betreuung, Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Betreuung, Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE)
Für die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt (AHE) wird ein externer Träger gesucht, der voraussichtlich ab 01. Januar 2024 durch Fachkräfte die Sozialberatung und Betreuung der Untergebrachten in der AHE gewährleistet und somit als Sozialdienst fungiert.
Die Tätigkeit soll dem sozialen und gewaltfreien Umgang zwischen den Untergebrachten dienen und die AHE beim Umgang mit den Untergebrachten beraten.
Die Abschiebungshafteinrichtung verfügt über eine Haftplatzkapazität von insgesamt 60 Haftplätzen. Die Kapazität kann derzeit nur beschränkt auf 42 Haftplätze genutzt werden. Ein Ausbau ist angestrebt, aber eine zeitliche Festlegung ist noch nicht erfolgt.
Glückstadt
Leistungsziel
.
Leistungsziel ist die Mitgestaltung eines humanen und sozialen Abschiebungshaftvollzuges unter Berücksichtigung des AHaftVollzG SH. Durch soziale Beratung soll den Untergebrachten dabei geholfen werden, sich auf die Unterbringungssituation einzustellen; es soll eine Unterstützung bei sozialen und persönlichen Fragestellungen erfolgen. Die Leistungen sind in der Abschiebungshafteinrichtung zu erbringen.
Leistungsinhalte
.
Folgende Inhalte umfasst die zu erbringende Leistung anhand von Fachleistungsstunden durch den Auftragnehmer:
Die Inhalte der durchzuführenden Tätigkeiten richten sich nach dem vorhandenen Bedarf der Untergebrachten und umfassen die allgemeine Sozialberatung, die Betreuung der Untergebrachten und auch die Perspektivberatung für die Rückkehr ins Zielland inklusive der Herstellung von Kontakten in dieses. Aufgabe des Auftragnehmers ist darüber hinaus die Krisenintervention für die Untergebrachten.
Der Auftragnehmer soll hinsichtlich sozialer und persönlicher Fragestellungen beraten und dabei die Vulnerabilität der Untergebrachten beachten. Dies umfasst das Konfliktmanagement der Untergebrachten untereinander und auch eine beratende Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber beim Umgang mit den Untergebrachten. Den Untergebrachten soll durch den Auftragnehmer ein Überblick über die Angebote innerhalb der AHE und externe Hilfsangebote gegeben und bei Bedarf vermittelt werden. Zu den Leistungsinhalten zählt auch die Sicherstellung der Kontakte mit der Außenwelt unter Berücksichtigung der Vorschriften des AHaftVollzG SH.
Der Auftragnehmer soll den Untergebrachten Hilfe leisten beim Verfassen von Anträgen und Schreiben. Die Tätigkeit umfasst auch die Bereitstellung ergänzender Freizeitangebote in der AHE nach Abstimmung mit dieser.
Neben den in eigener Zuständigkeit erbrachten Beratungsleistungen sollen die Untergebrachten bei Bedarf an den medizinischen Dienst verwiesen werden.
Zu den Leistungsinhalten gehört auch die Fertigung von Stellungnahmen und Berichten auf Anforderung des Auftraggebers. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Teilnahme an Dienstbesprechungen des Auftraggebers. Eine Teilnahme an Fallbesprechungen erfolgt in Absprache mit der AHE.
Zur Verbesserung der Verständigung stehen die Möglichkeiten des Videodolmetschens in der AHE zur Verfügung.
Der Vertrag verlängert sich nach der zweijährigen Vertragslaufzeit zweimal um jeweils weitere zwölf Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Spätestes Vertragsende ist der 31. Dezember 2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Beratung und Betreuung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals in der Betreuung hinsichtlich
- des Einsatzes als Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter oder einer Sozialpädagogin/einem Sozialpädagogen (Dipl. oder BA)
- des Einsatzes als Erzieher/in
- wünschenswerte Fremdsprachenkenntnisse in Englisch
- wünschenswerte Kenntnisse der Regelungen im Asylgesetz
- wünschenswerte Kenntnisse der Regelungen im Aufenthaltsgesetz
5. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals in der Beratung.
6. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
7. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
7a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3 Zusätzliche Angaben.
8. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
9. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 12. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
10. Angebotsschreiben (Formblatt).
11. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. vier DIN-A-4-Seiten).
12. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners für den Zeitraum des Vergabeverfahrens, einschl. der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
13. ausgefüllte Preisblatt.
14. Konzept gem. der Bewertungsmatrix.
15. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro.
16. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1518