Deutschland - Unterbringung - Anmietung von dezentralen Wohnplätzen zur Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz Land Sachsen-Anhalt durch den Landkreis Saalekreis ab dem 01.03.2024

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Anmietung von dezentralen Wohnplätzen zur Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz Land Sachsen-Anhalt durch den Landkreis Saalekreis ab dem 01.03.2024
Beschreibung: Gegenstand des Aufrufs zum Wettbewerb ist die Anmietung von 700 möblierten Wohnplätzen in Wohnungen durch den Landkreis Saalekreis für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG-LSA) unter den im Mietvertragsentwurf benannten Bedingungen. Die Verträge sollen als Rahmenverträge mit bis zu 3 Vertragspartnern abgeschlossen werden. Zur Definition eines Wohnplatzes siehe § 1 des Mietvertragsentwurfes. Der Mieter (Landkreis Saalekreis) zahlt an den jeweiligen Vermieter (Vertragspartner) monatlich eine Miete pro Wohnplatz, unabhängig von der Belegung/ Nutzung der Wohnplätze. Während der Mietdauer stellt der Vermieter (Vertragspartner) dem Mieter (Landkreis Saalekreis) Wohnplätze für Dauer des Vertrages für die Nutzer (Personen nach § 1 des AufnG-LSA) zur Verfügung. Die Anzahl der Wohnplätze und die Lage der jeweiligen Wohnungen werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und im Anhang 1 zum Vertrag festgehalten. Die Zuweisung der Wohnplätze erfolgt durch den Mieter (Landkreis Saalekreis). Der Landkreis Saalekreis sichert eine Mindestabnahmemenge von 100 Wohnplätzen je Rahmenvertrag zu. Die Laufzeit des jeweiligen Rahmenvertrags ist auf 5 Jahre mit der möglichen Verlängerungsoption um ein Jahr beschränkt. Die angemieteten Wohnplätze müssen im Landkreis Saalekreis liegen und den Anforderungen der Anlage 1 zur Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern (RdErl. Des MI LSA vom 15.01.2013 – 34.11.-12235/2-24.10.1.4.3) (Anhang 2 zum Vertrag) entsprechen. Die genutzten Wohnungen müssen WG-geeignet sein. Es wird bei den Wohnplätzen das nachfolgende Verhältnis von Wohnungsgrößen angestrebt: - 2-Platz-W.: ca. 15%; 3-Platz-W.: ca. 18%; 4-Platz-W.: ca. 21%; 5-Platz-W.: ca. 9%; 6-Platz-W.: ca. 10%; 7-Platz-W.: ca. 6% und 8-Platz-W.: ca.7%. 50% der angebotenen Wohnplätze sollen sich, soweit möglich, außerhalb der Stadt Merseburg befinden. Die Parteien können jederzeit die Erhöhung, die Absenkung oder den Austausch der zur Verfügung gestellten Wohnplätze im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren. Dazu wird jeweils der Anhang 1 zum Vertrag angepasst. Der vertraglich vereinbarte Mietpreis bleibt dabei gleich. Der Vermieter ermöglicht dem Mieter die Besichtigung der fraglichen Wohnungen vor der Vereinbarung der Erhöhung der genutzten Wohnplatzzahl. Die Wohnplätze in Wohnungen werden durch Personen genutzt, die durch den Mieter jeweils zugewiesen werden (Nutzer). Die Zuweisung der Nutzer erfolgt nach ethnischen, sozialen, religiösen und kulturellen Kriterien. Die Rahmenverträge sind keine Beherbergungsverträge, weil die Personen nach § 1 des Aufnahmegesetzes LSA nicht ihren Wohnsitz an einem anderen Ort haben, den die sie nur vorübergehend im Sinne einer Beherbergung (z.B. in einem Hotel) verlassen haben. Weitere Leistungen nach dem Aufnahmegesetz LSA (z. B. soziale Betreuung) werden gesondert vergeben. Der Mietvertragsentwurf wird auf Anforderung per E-Mail zur Verfügung gestellt (E-Mail-Adresse: vergabestelle@saalekreis.de).
Interne Kennung: VST-W-Mietvertraege
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 98341000Unterbringung
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Saalekreis
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis(DEE0B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Landkreis Saalekreis, 50% der angebotenen Wohnplätze sollen sich, soweit möglich, außerhalb der Stadt Merseburg befinden
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Jeder Interessent kann ein Mietvertragsangebot entsprechend der Bedingungen des Mietvertragsentwurfes abgeben. Die Angebote sind bis zum 04.01.2024, 12:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle, Postanschrift: Landkreis Saalekreis, Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe, Domplatz 9, 06217 Merseburg, zu übermitteln. Die Angebote sind äußerlich zu kennzeichnen. Der Mietvertragsentwurf und ein Kennzettel werden auf Anforderung bei der Vergabestelle (E-Mail: vergabestelle@saalekreis.de) zur Verfügung gestellt. Dem Angebot sind folgende Informationen beizufügen: Allgemeine Angaben über den Interessenten (Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Rechtsform, ggf. Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen, usw.); Erklärung zur Anerkennung der Vertragsbedingungen; Anzahl der Wohnplätze, die ab dem 01.03.2024 verbindlich zur Verfügung stehen könnten; ggf. Angabe wieviele Wohnplätze ab einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden könnten; verbindlicher Preis je Wohnplatz; verbindliche Vorschlagslisten mit Anschrift der Wohnungen entsprechend Anhang 1 des Vertragsentwurfes. Der Landkreis Saalekreis kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Beabsichtigt der Landkreis Saalekreis, Verhandlungen anzuschließen, so unterrichtet er die Anbieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Soweit die Vertragsbedingungen vom Anbieter erfüllt werden, entscheidet die Höhe des Preises je Wohnplatz über den Vertragsabschluss. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Publizitäts- und Transparenzgründen. Vorsorglich wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass der Bewerber sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses Verfahren an die 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) wenden könnte. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe eines Rahmenmietvertrages) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer tatsächlich erreicht ist. Diese Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Es handelt sich nach hiesiger Auffassung um eine zivilrechtliche Beschaffung, die gem. § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Vergaberecht unterliegt. Daher könnte die ordentliche Gerichtsbarkeit Landgericht Halle, 06108 Halle zuständig sein.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Es handelt sich nach hiesiger Auffassung um eine zivilrechtliche Beschaffung, die gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Vergaberecht unterliegt.
3. Teil
3.1 Teil: PAR-0001
Titel: Anmietung von dezentralen Wohnplätzen zur Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz Land Sachsen-Anhalt durch den Landkreis Saalekreis ab dem 01.03.2024
Beschreibung: Gegenstand des Aufrufs zum Wettbewerb ist die Anmietung von 700 möblierten Wohnplätzen in Wohnungen durch den Landkreis Saalekreis für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt (AufnG-LSA) unter den im Mietvertragsentwurf benannten Bedingungen. Die Verträge sollen als Rahmenverträge mit bis zu 3 Vertragspartnern abgeschlossen werden. Dem Vermieter wird eine Mindestabnahmezahl von 100 Wohnplätzen zugesichert. Zur Definition eines Wohnplatzes siehe § 1 des Mietvertragsentwurfes. Der Mieter (Landkreis Saalekreis) zahlt an den jeweiligen Vermieter (Vertragspartner) monatlich eine Miete pro Wohnplatz, unabhängig von der Belegung/ Nutzung der Wohnplätze.
Interne Kennung: VST-W-Mietvertraege
3.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 98341000Unterbringung
3.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis(DEE0B)
Land: Deutschland
3.1.3 Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2029-02-28+01:00
3.1.6 Auftragsunterlagen
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-29+01:00
3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landkreis Saalekreis
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Saalekreis
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Saalekreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Saalekreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Saalekreis
8. Organisationen
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
Registrierungsnummer: 15088-0000-25
Postanschrift: Domplatz 9
Stadt: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis(DEE0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
Telefon: +49 3461 401142
Fax: +49 3461 402061
Internetadresse: http://www.saalekreis.de
Profil des Erwerbers: https://www.saalekreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3cc69575-1e5e-4b7c-ba79-18e302bdd195- 03
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-08+01:0008:42:21+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00749689-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11Z
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 2023-12-29+01:00