Stromlieferung Amt Probstei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knüll 4
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Ausschreibungen
E-Mail:
Telefon: +49 4344/306-1230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-probstei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Amt Probstei
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für das Amt Probstei mit den Gemeinden: Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch sowie den gemeindeeigenen Betrieben, den Schulverbänden Probstei / Probstei West, dem Zweckverband Am Sandberg und dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg für die Jahre 2024 bis 2026
Abnahmestellen mit RLM / SLP
Amt Probstei mit den zugehörenden Gemeinden
Lieferung elektrischer Energie für 196 Abnahmestellen mit und ohne registrierender Leistungsmessung, Jahresverbrauch 2022: ca. 1.847.069 kWh
Straßenbeleuchtungen / SLP
Amt Probstei mit den zugehörenden Gemeinden
Lieferung elektrischer Energie für 71 Straßenbeleuchtungseinrichtungen ohne registrierende Leistungsmessung, Jahresverbrauch 2022: ca. 461.564 kWh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abnahmestellen mit RLM / SLP
Postanschrift: Gützkower Landstraße 19-21
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.sw-greifswald.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbeleuchtungen / SLP
Postanschrift: Gützkower Landstraße 19-21
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17489
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.sw-greifswald.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.