Ausschreibung Stromlieferung Amt Probstei
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knüll 4
Ort: Schönberg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Ausschreibungen
E-Mail:
Telefon: +49 4344/306-1230
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-probstei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Stromlieferung Amt Probstei
Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für das Amt Probstei mit den Gemeinden:
Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch sowie den gemeindeeigenen Betrieben, den Schulverbänden Probstei / Probstei West, dem Zweckverband Am Sandberg und dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg
für die Jahre 2024 bis 2026
Lieferung elektrischer Energie für 196 Abnahmestellen mit und ohne registrierender Leistungsmessung
Amt Probstei mit den Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch sowie den gemeindeeigenen Betrieben, den Schulverbänden Probstei / Probstei West, dem Zweckverband Am Sandberg und dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Lieferung elektrischer Energie für 196 Abnahmestellen mit und ohne registrierender Leistungsmessung,
Jahresverbrauch 2022: ca. 1.847.069 kWh
Lieferung elektrischer Energie für 71 Straßenbeleuchtungseinrichtungen ohne registrierende Leistungsmessung
Amt Probstei mit den Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Laboe, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Schönberg, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf, Wisch sowie den gemeindeeigenen Betrieben, den Schulverbänden Probstei / Probstei West, dem Zweckverband Am Sandberg und dem Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Lieferung elektrischer Energie für 71 Straßenbeleuchtungseinrichtungen ohne registrierende Leistungsmessung
Jahresverbrauch 2022: ca. 461.564 kWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution)
Die Eintragung ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen nachzureichen oder kann auch unter Nennung der Eintragung im PQ-VOL-Eintrag nachgewiesen werden.
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen, sofern für das Unternehmen zutreffend:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen, sofern für das Unternehmen zutreffend:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Bietergemeinschaften müssen mit Ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abgeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mittglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei einem Einsatz von Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind sämtliche vom Bieter geforderten Erklärungen u. Nachweise auch von diesen mit Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen und Bietergemeinschaften abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen und Bietergemeinschaften in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Bietergemeinschaften, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) abgeben.
Stromliefervertrag des AG (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.