Malente-Kurpark-Freianlagen_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 391-900-Freianlagen-2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 204-640461)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Malente
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dominik Ohl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Malente-Kurpark-Freianlagen_TNW

Referenznummer der Bekanntmachung: 391-900-Freianlagen-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV sollen Planungsleistungen für die Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente vergeben werden.

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/11/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 204-640461

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung der Qualifizierung/denkmalgerechten

Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente. Die zu vergebenden Leistungen umfassen

Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Es werden zwei zusammenhängende

Leistungsbausteine ausgeschrieben. Dies erfolgt wie folgt:

1. Freiraumplanerische Leistungen für das gesamte Kurparkgelände für die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß

§ 39 HOAI mit den Optionen der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 sowie der

Leistungsphasen 5 bis 9.

2. Freiraumplanerische Leistungen für die zwei Bereiche Freilichtbühne/Tribüne sowie Eingangsbereich

Bahnhof für die Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 39 HOAI mit der Option der Weiterbeauftragung der

anschließenden Leistungsphasen 5 bis 9.

Zu beachten ist, dass sich der Leistungsbaustein 2 (LPH 3 und 4 für die Freilichtbühne/Tribüne

sowieEingangsbereich Bahnhof) aus dem Leistungsbaustein 1 (LPH 1 bis 2) ergibt.

Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.

Grundleistungen:

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung

mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als

Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

Leistungen. Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß

§ 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der

3 / 8

Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese

Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.

Als besondere Leistung sind geplant:

1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der

vorliegenden Unterlagen)

3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen

5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer

7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder

der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden

Unterlagen)

9. Bestandsaufnahme, Vermessung (ggf. Beauftragung als Nachunternehmer)

10. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung

11. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Besondere Leistungen für Leistungspaket 2:

1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage

2. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung

sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach

landesrechtlichen Regelungen

3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:

Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw.

1 bis 4 (Leistungsbaustein 2). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit

des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen

erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die Bildung weiterer

Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen

(z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne

Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers

auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht

nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.

muss es heißen:

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung der Qualifizierung/denkmalgerechten

Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente. Die zu vergebenden Leistungen umfassen

Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Es werden zwei zusammenhängende

Leistungsbausteine ausgeschrieben. Dies erfolgt wie folgt:

1. Freiraumplanerische Leistungen für das gesamte Kurparkgelände für die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß

§ 39 HOAI mit den Optionen der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 sowie der

Leistungsphasen 5 bis 9.

2. Freiraumplanerische Leistungen für die zwei Bereiche Freilichtbühne/Tribüne sowie Eingangsbereich

Bahnhof für die Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 39 HOAI mit der Option der Weiterbeauftragung der

anschließenden Leistungsphasen 5 bis 9.

Zu beachten ist, dass sich der Leistungsbaustein 2 (LPH 3 und 4 für die Freilichtbühne/Tribüne

sowieEingangsbereich Bahnhof) aus dem Leistungsbaustein 1 (LPH 1 bis 2) ergibt.

Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.

Grundleistungen:

Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung

mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als

Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

Leistungen. Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß

§ 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der

3 / 8

Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese

Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.

Als besondere Leistung sind geplant:

1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der

vorliegenden Unterlagen)

3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen

5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer

7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder

der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden

Unterlagen)

9. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung

10. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Besondere Leistungen für Leistungspaket 2:

1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage

2. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung

sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach

landesrechtlichen Regelungen

3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:

Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw.

1 bis 4 (Leistungsbaustein 2). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit

des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen

erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die Bildung weiterer

Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen

(z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne

Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers

auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht

nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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