Malente-Kurpark-Freianlagen_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: 391-900-Freianlagen-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dominik Ohl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Malente-Kurpark-Freianlagen_TNW
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV sollen Planungsleistungen für die Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI.
Kurpark Malente Bahnhofstraße 23714 Malente
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung der Qualifizierung/denkmalgerechten Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Es werden zwei zusammenhängende Leistungsbausteine ausgeschrieben. Dies erfolgt wie folgt:
1. Freiraumplanerische Leistungen für das gesamte Kurparkgelände für die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß § 39 HOAI mit den Optionen der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 sowie der Leistungsphasen 5 bis 9.
2. Freiraumplanerische Leistungen für die zwei Bereiche Freilichtbühne/Tribüne sowie Eingangsbereich Bahnhof für die Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 39 HOAI mit der Option der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 5 bis 9.
Zu beachten ist, dass sich der Leistungsbaustein 2 (LPH 3 und 4 für die Freilichtbühne/Tribüne sowieEingangsbereich Bahnhof) aus dem Leistungsbaustein 1 (LPH 1 bis 2) ergibt.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen. Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Als besondere Leistung sind geplant:
1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der vorliegenden Unterlagen)
3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen
5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer
7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder
der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden Unterlagen)
9. Bestandsaufnahme, Vermessung (ggf. Beauftragung als Nachunternehmer)
10. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung
11. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Besondere Leistungen für Leistungspaket 2:
1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage
2. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverstän-
digenbeauftragung)
Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:
Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw. 1 bis 4 (Leistungsbaustein 2). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die Bildung weiterer Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Die Laufzeit des Vertrages von 48 Monaten ist eine grobe Schätzung und kann, sollte dies erforderlich werden, entsprechend verlängert werden.
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (maximal 30 Punkte erreichbar):
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz (netto) über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine
Rundung auf volle Zahlen.
Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10 % weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium 2 - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar):
Unterkriterium 1 - Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren:
Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1:
10 Punkte: ab 2 Ingenieure oder vergleichbar,
5 Punkte: 1 Ingenieur oder vergleichbar,
0 Punkte: keine Angaben oder weniger als 1 Ingenieur oder vergleichbar
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen):
Maßgeblich für die Bewertung ist die gemittelte Anzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2:
20 Punkte: ab 6 Mitarbeiter
10 Punkte: 3-5 Mitarbeiter
0 Punkte: 2 oder weniger als 2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen (Freianlagen von Kurpark- oder öffentlichen Parkanlagen sowie vergleichbaren Flächen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) (mindestens LPH 1-4):
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen. Maximal 40 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3:
40 Punkte: mehr als 3 Referenzen
20 Punkte: 3 Referenzen
10 Punkte: 2 Referenzen
0 Punkte: 1 Referenz
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-2 für den gesameten Kurpark und die Leistungsphasen 1-4 für die Freilichtbühne und Tribüne sowie den Eingangsbereich Bahnhof und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft über die Eintragung des Bieters oder des/der vom Bieter für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die jeweilige Liste der entsprechenden Architekten-/Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister.
Alternativ für den Fall, dass in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist:
Eigenerklärung, dass ein Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger Befähigungsnachweis des / der vom Bewerber für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe benannten verantwortlichen Berufsangehörigen vorliegt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; einschließlich Angabe des Durchschnitts über die drei Jahre.
(2) Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe
Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu (2):
Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis des bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und im Fall einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
(2) Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
(3) Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen (Freianlagen von Kurpark- oder öffentlichen Parkanlagen sowie vergleichbare Flächen) entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) (mindestens LPH 1-4).
Zu (1):
Mindestens zwei Ingenieure oder vergleichbar.
Zu (2):
Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office), die neben dem Datenaustausch im PDF-Format auch einen Datanaustausch im DOC-, XLS- und MPP-Format (Terminplanung) ermöglichen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens einen CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DGW-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu (3):
Es muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, welche die unter (3) genannten Anforderungen erfüllt.
Ingenieur/-in (z. B. Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mail-Adresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936C77
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.