Vergabe Generalplanerleistungen Neubau Herzzentrum Dresden (HZD) Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fetscherstraße 76
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 302064190
Fax: +49 3020649092
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herzzentrum-dresden.com
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Generalplanerleistungen Neubau Herzzentrum Dresden (HZD)
Auftragsgegenstand sind Generalplanerleistungen für den Neubau des Herzzentrums Dresden (HZD)
nebst zugehöriger Freiflächen und Verkehrsflächen am Standort Fetscherstraße / Blasewitzer Straße /
Fiedlerstraße in 01307 Dresden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise/optional. Die Planungsdisziplinen
umfassen die Objektplanung der Gebäude und Innenräume sowie der Freianlagen, die Fachplanungen
zum Tragwerk und zur Technischen Gebäudeausrüstung (außer Medizintechnikplanung), die Beratungs-/
Sachverständigenleistungen zu Brandschutz und zur Bauphysik. Mit der 1. Beauftragungsstufe werden
zunächst die zugehörigen Generalplanerleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 im Sinne der HOAI beauftragt.
Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
in den Vergabeunterlagen angeführt
Die Herzzentrum Dresden GmbH Universitätsklinik ist ein Unternehmen der Sana Kliniken AG (nachfolgend
kurz: Sana). Das Herzzentrum Dresden Universitätsklinik zählt zu den modernsten Kliniken in der Region
Dresden. Mehr als 660 Mitarbeiter in vier Fachkliniken und Instituten arbeiten im Herzzentrum für die
Gesundheitsversorgung von über 600.000 Menschen zusammen. Für die Vor- und Nachsorge verfügt das
Herzzentrum über 190 Betten (von 220 Betten gem. Krankenhausplan des Freistaates Sachsen, Stand:
1. September 2018), davon je 95 Betten in der Klinik für Innere Medizin und Kardiologie sowie in der Klinik für Herzchirurgie, die sich gemäß dem abgestuften Pflegekonzept auf Intensiv-, Intermediär- und
Normalpflegebetten aufteilen.
Der Auftragnehmer wird die nachfolgend aufgeführten Leistungen als Generalplaner ab der Leistungsphase 1 –
Grundlagenermittlung HOAI/ AHO übernehmen.
1) Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 HOAI
2) Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
3) Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
4) die Bauphysik gem. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), Absatz 1.2 HOAI
5) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-6 und 8
6) Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17 (2015)
7) Verkehrsplanung
Die Leistungen zur Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 7 (Medizintechnik) wird durch Sana
erbracht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen sowie
die besonderen Leistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung sowie zur
Planungsumsetzung gehören.
Die Planungstätigkeit erfolgt hinsichtlich Inhalt, Umfang, Zielsetzung und Zeitpunkt bedarfsgerecht und in
Abstimmung mit dem Auftraggeber. Bei Bedarf des Auftraggebers erfolgt eine Abstimmung mit den Nutzern zur
Klärung von planungsrelevanten Anfragen und zur Umsetzung von Baumaßnahmen.
Der Auftraggeber sucht einen Generalplaner, der als zentraler Ansprechpartner auf der Planungsseite zur
Verfügung steht. Dieser soll sich für die Koordination und Verzahnung aller Gewerke verantwortlich zeichnen,
um aufseiten des Bauherrn zu einer deutlichen Minimierung des Koordinations- und Betreuungsaufwands zu
führen.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst als Planungsstufe 1 die
Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nach HOAI und AHO.
Die Beauftragung der Planungsstufe 2 bestehend aus Leistungsphasen 3 bis 4 (Entwurfs-,
Genehmigungsplanung), der Planungsstufe 3 bestehend aus Leistungsphase 5 bis 6 (Ausführungsplanung
bis Vorbereitung der Vergabe), der Planungsstufe 4 bestehend aus Leistungsphase 7 bis 8 (Mitwirkung bei der
Vergabe, Objektüberwachung) und der Planungsstufe 5 bestehend aus Leistungsphase 9 (Objektbetreuung)
jeweils nach HOAI und AHO oder einzelner Leistungen, Teilprojekte oder Teilleistungen daraus bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten (freie Option). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer, über die
erste Stufe hinausgehender Stufen oder Leistungsphasen, Teilprojekte oder (Teil-) Leistungen besteht nicht.
- Planungsstufe 2-5
- Die Bieter sind aufgefordert, aus ihrer Sicht zusätzlich erforderliche besondere Beratungs-/
Sachverständigenleistungen mit dem Angebot zu benennen und optional anzubieten. Im Rahmen der
Verhandlungsphase werden solche optional angebotenen Leistungen Gegenstand der Verhandlungen
sein. Soweit eine positive Bedarfsbewertung durch den Auftraggeber erfolgt, werden die Leistungen auch
von allen weiteren am Verhandlungsverfahren beteiligten Bietern mit gleichem Inhalt/ Leistungsumfang als
Angebotsergänzung bzw. -optimierung angefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Kapellengasse 11
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.a-sh.de/wir
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049