Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0416

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 184-576960)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH NAH-SH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): On Demand-Mobilität
E-Mail:
Telefon: +49 4316601993
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 0416
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (kurz: ODV-Softwaresystem NAH.SH)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 184-576960

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III
Stelle des zu berichtigenden Textes: 1.3
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Referenzen (Eignungskriterien): • 3 mandantenfähige ODV-Softwaresysteme im operativen ODV-Betrieb • mindestens 12 Monate operativer ODV-Betrieb je Referenz; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate vor dem Tag der Teilnahmefrist • mindestens 10 Fahrzeuge im ODV-Regeleinsatz je Referenz Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

muss es heißen:

Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten 48 Monaten erbrachte Leistungen im Bereich der ODV-Softwaresysteme.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Softwareunternehmens unter Beachtung aller hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften führen die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird.

Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber gerechnet zum Tag der Teilnahmefrist über mindestens drei Referenzen im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen:

• mandantenfähiges ODV-Softwaresysteme im operativen Betrieb, das auch für den vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen ist

• mindestens 12 Monate operativer ODV-Betrieb; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate vor dem Tag der Teilnahmefrist

• Unterstützungsleistung gegenüber den einzelnen Mandanten bei der Inbetriebnahme durch Schulung der Mitarbeitenden und unmittelbare Begleitung bei der Inbetriebnahme (vor Ort oder durch Online-Support in Echtzeit)

Zudem müssen bei mindestens einer der oben genannten Referenzen mehrere Mandanten eingerichtet und im Regelbetrieb im Einsatz gewesen sein.

Zudem muss die Anzahl eingebundenen Fahrzeuge im ODV-Regelbetrieb über alle genannten Referenzen addiert mindestens 300 Fahrzeuge betragen. Hierfür dürfen neben den oben angesprochenen mandantenfähigen Referenzen auch weitere Referenzen genannt werden, die abweichend von der Vorgabe oben, nicht mandantenfähig sind. Maßgeblich ist der über eine Dauer von 12 Monaten bestehende Spitzenwert pro Referenz.

ODV-Softwaresystem meint ein IT-System, mit dem im Rahmen von bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen ohne Linien- und Fahrplanbindung (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG, gebündelter Bedarfsverkehr gemäß § 50 PBefG oder vergleichbar) die Beauskunftung, Anfrage und Buchung von Bedarfsfahrten mindestens mittels Smartphone-App durch Fahrgäste vorgenommen werden kann, im Hintergrundsystem Fahrten zu Aufträgen potenziell gebündelt, Fahrzeugen zugewiesen und dynamisch in Echtzeit an Smartphone-Apps des Fahrpersonals übermittelt werden und diese aufgrund einer in Echtzeit vorgenommenen dynamischen Routenbildung zu den jeweiligen Fahrtzielen navigieren.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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