Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0416
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): On Demand-Mobilität
E-Mail:
Telefon: +49 4316601993
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh/
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): On Demand-Mobilität
E-Mail:
Telefon: +49 4316601993
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (kurz: ODV-Softwaresystem NAH.SH)
24103 Kiel
Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung, der Support und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines mandantenfähigen Softwaresystems, bestehend aus Hintergrundsystem, Fahrgast-App, Fahrpersonal-App und Monitoring, zur Buchung, Disposition, Steuerung, Abrechnung und statistischen Auswertung von Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG zwischen Haltestellen und/oder virtuellen bzw. realen Haltepunkten in Schleswig-Holstein.
Fester Bestandteil für den garantierten Leistungszeitraum des Auftrags ist die Disposition von einem bestehenden und drei neuen On-Demand-Verkehren im Rahmen des sog. SMILE24-Projektes in der Schlei-Region mit vier Mandanten (Süderbrarup (Bestand), Kappeln, Eckernförde, Schleswig) und insgesamt 25 bis 30 Fahrzeugen. Optional ist die Disposition von weiteren On-Demand-Verkehren für bis zu 50 Mandanten mit insgesamt bis zu 300 Fahrzeugen im Land Schleswig-Holstein vorgesehen.
Optional einseitige Verlängerung durch den Auftraggeber spätestens am 30.09.2025 zum 01.01.2026 um 26 Monate bis 29.02.2028.
Hinweis: keine Begrenzung der qualifizierten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
nein
• Handelsregisterauszug (Eignungskriterium)
• Erklärung zur Zuverlässigkeit (Eignungskriterium)
• Erklärung zu Russlandsanktionen (Eignungskriterium).
Referenzen (Eignungskriterien):
• 3 mandantenfähige ODV-Softwaresysteme im operativen ODV-Betrieb
• mindestens 12 Monate operativer ODV-Betrieb je Referenz; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate vor dem Tag der Teilnahmefrist
• mindestens 10 Fahrzeuge im ODV-Regeleinsatz je Referenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451477414 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 04319884542
Fax: +49 04319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).