Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0416
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 184-576960)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): On Demand-Mobilität
E-Mail:
Telefon: +49 4316601993
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
Rahmenvereinbarung über ein On-Demand-Verkehr-Softwaresystem für das Gebiet der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (kurz: ODV-Softwaresystem NAH.SH)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Optional einseitige Verlängerung durch den Auftraggeber spätestens am 30.09.2025 zum 01.01.2026 um 26 Monate bis 29.02.2028
Optional einseitige Verlängerung durch den Auftraggeber spätestens am 30.09.2025 zum 01.01.2026 um bis zu 26 Monate bis maximal 29.02.2028.Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Optionen: nein Beschreibung der Optionen:
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht weitere Mandanten (bis zu 50) und Fahrzeuge (bis zu 500) aufzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: nein
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Interessierte Unternehmen bewerben sich per an die oben unter Ziffer I.1 genannte Stelle zu richtendem Teilnahmeantrag um die Teilnahme am hiesigen Verhandlungsverfahren. Hierbei sind die unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link abzurufenden Vordruck-Unterlagen zwingend zu verwenden. Der Bewerber stellt seinen Teilnahmeantrag über das zuvor benannte E-Vergabe-Portal.
In seinem Antrag benennt er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist.
B) Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebenden Leistungen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs gemäß dem hiesigen Buchstaben D) sowie der in III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise sind dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber zu tragen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nichtdeutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
C) Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bewerbergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere um - den Teilnahmeantrag zu stellen,
- die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
- Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen,
- Vertraulichkeiten zuzusichern und entsprechende Vereinbarungen mit Wirkung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzuschließen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft unterschrieben abzugeben.
D) Von den Bewerbern ist ein Handelsregisterauszug (hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind) oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf am Tag der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Handelsregisterauszug (Eignungskriterium)
Erklärung zur Zuverlässigkeit (Eignungskriterium)
Erklärung zu Russlandsanktionen (Eignungskriterium)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8. nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
9. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) oder § 23 AentG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Antragsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen (Eignungskriterien):
• 3 mandantenfähigeODV-Softwaresysteme im operativenODV-Betrieb
• mindestens 12 Monate operativerODV-Betrieb je Referenz; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate
vor dem Tag der Teilnahmefrist
• mindestens 10 Fahrzeuge im ODV-Regeleinsatzje Referenz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bewerbers über vom Bewerber in den letzten 48 Monaten erbrachte Leistungen im Bereich der ODV-Softwaresysteme.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Softwareunternehmens unter Beachtung aller hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften führen die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird.
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber gerechnet zum Tag der Teilnahmefrist über mindestens drei Referenzen im Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs verfügt, die jeweils folgende Voraussetzungen erfüllen:
• mandantenfähiges ODV-Softwaresysteme im operativen Betrieb, das auch für den vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen ist
• mindestens 12 Monate operativer ODV-Betrieb; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate vor dem Tag der Teilnahmefrist
• mindestens 3 aktive Mandanten im ODV-Regeleinsatz über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
• Unterstützungsleistung gegenüber den einzelnen Mandanten bei der Inbetriebnahme durch Schulung der Mitarbeitenden und unmittelbare Begleitung bei der Inbetriebnahme (vor Ort oder durch Online-Support in Echtzeit)
Zudem muss die Anzahl eingebundenen Fahrzeuge im ODV-Regelbetrieb über alle genannten Referenzen addiert mindestens 300 Fahrzeuge betragen. Hierfür dürfen neben den oben angesprochenen mandantenfähigen Referenzen auch weitere Referenzen genannt werden, die abweichend von der Vorgabe oben, nicht mandantenfähig sind. Maßgeblich ist der über eine Dauer von 12 Monaten bestehende Spitzenwert pro Referenz.
ODV-Softwaresystem meint ein IT-System, mit dem im Rahmen von bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen ohne Linien- und Fahrplanbindung (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG, gebündelter Bedarfsverkehr gemäß § 50 PBefG oder vergleichbar) die Beauskunftung, Anfrage und Buchung von Bedarfsfahrten mindestens mittels Smartphone-App durch Fahrgäste vorgenommen werden kann, im Hintergrundsystem Fahrten zu Aufträgen potenziell gebündelt, Fahrzeugen zugewiesen und dynamisch in Echtzeit an Smartphone-Apps des Fahrpersonals übermittelt werden und diese aufgrund einer in Echtzeit vorgenommenen dynamischen Routenbildung zu den jeweiligen Fahrtzielen navigieren.
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben nach dem Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).
Teilnahmeantrag in elektronischer Form: Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestelltwerden. Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451477414 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag - Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Die für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu verwendenden Vordrucke sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sowie die Vordrucke wurden überarbeitet und neu eingestellt; für den Teilnahmeantrag ist die neue Fassung der Vordrucke zu verwenden. Rückfragen der Bewerber als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen (eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Interessierte Bewerber werden gebeten, Fragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform zu stellen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen (Eignungskriterien):
• 3 mandantenfähigeODV-Softwaresysteme im operativenODV-Betrieb
• mindestens 12 Monate operativerODV-Betrieb je Referenz; falls am Tag der Teilnahmefrist bereits beendet: letzter Einsatztag nicht mehr als 48 Monate
vor dem Tag der Teilnahmefrist
• mindestens 10 Fahrzeuge im ODV-Regeleinsatzje Referenz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
12) der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne des § 45 Abs. 4 und 5 VgV (Vergabeverordnung) unverzüglich nachweisen kann.
13) der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
B) Bewerber können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Teilnahmeantrag in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.