Pestalozzischule Zeitz Los 03 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: Fu 60/09/2023 (B)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3445-731710
Fax: +49 3445-73221710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pestalozzischule Zeitz Los 03 Baustelleneinrichtung
Los 03: Baustelleneinrichtung
Menge Kurzbeschreibung
ca. 7 Stk Bautüren aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 27 Stk Kellerfensterschutz schützen, vorhalten, entfernen
ca. 1 Stk Baubesprechungscontainer aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 2 Stk Sanitärcontainer aufbauen, vorhalten, abbauen
ca. 20 m Rohrbegleitheizung und Dämmung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pestalozzischule Zeitz Los 03 Baustelleneinrichtung
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich
eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder
Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können (VgV §20, Abs. 3).
Fristende: 13.02.2023
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einhaltung eines Nachprüfungsverfahrens gemäߧ 160 Abs.
3 Nr.1 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 16 Abs. 3 Nr. 4 GWB).