Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Elster - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: KA202311Ing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jessener Straße 14
Ort: Jessen (Elster)
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3537-26480
Fax: +49 3537-264826
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wazv-jessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Elster - Planungsleistung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt den Neubau der Kläranlage im Ortsteil Elster ab der Belebung, da die Anlage nunmehr 23 Jahre alt ist (Baujahr 2000) und sich in einem altersgemäßen Zustand befindet. Zusätzlich zum baulichen Zustand (starke Korrosion an den Behältern) wurden auch betriebliche Probleme der Anlage festgestellt. Diese umfassen beispielsweise einen zu hohen ISV (Index Schlammvolumen) oder zufrierende Rücklaufschlammleitungen. Der Verband führt außerdem jedes Jahr kostenintensive Reparaturen und werterhaltende Maßnahmen (z.B. Schweißarbeiten, Austausch verschlissener Bauteile, Bekämpfung Korrosion) durch. Das Betriebsgebäude befindet sich augenscheinlich in gutem Zustand und kann in Zukunft weiter genutzt werden. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept auf eine Größe von 3.000 EW ausgelegt. Da ein Neubau nur im laufenden Betrieb stattfinden kann, soll dieser auf der freien Fläche neben der Bestandsanlage erfolgen. Das Betriebsgebäude einschließlich der Rechen - Sandfang - Kompaktanlage bleiben davon unberührt. Nach Inbetriebnahme der neuen Anlage sollen die alten Anlagenteile zurückgebaut werden.
Kläranlage Elster, Wittenberger Allee 999, 06895 Zahna-Elster / OT Elster, Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Tragwerksplanung § 49 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6
- inklusive örtlicher Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung zum Neubau der Kläranlage Elster - Planungsleistung
Postanschrift: Karl-Zucker-Straße 1a
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform
erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und
dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne
Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl.
Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von
der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten
Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat
der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte
Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im
Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über
die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen
oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
Vergabeplattform.
.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der
Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende
Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des §
160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen.
Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der
Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten
Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt
wurden (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche
Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen
Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30
Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs
Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2
GWB).