FMZ-2023-51_Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5, Umverlegung Rohwasserleitung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-51
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMZ-2023-51_Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5, Umverlegung Rohwasserleitung
Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5 - Umverlegung Rohwasserleitung _ Tief- und Rohrleitungsbau:
Im Zuge des Neubaus des Hochwasserrückhaltebeckens Oberbobritzsch muss eine vorhandene Rohwasserleitung, sowie ein Entleerungs- und ein Entlüftungsschacht umverlegt werden. Für die Verlegung der neuen Rohwasserleitung und die Herstellung der beiden Schächte sind Rodungsarbeiten im Bereich der neuen Trasse auszuführen, sowie Baustraßen herzustellen. Die Leitungsverlegung erfolgt teilweise in bewaldetem Gebiet in einem zwingend einzuhaltenden Baukorridor. Für die Herstellung der neuen Entleerung im Uferbereich der Bobritzsch ist die Baugrube zum Teil mittels Spundwandverbau und geschlossener Wasserhaltung herzustellen.
Bobritzsch-Hilbersdorf; OT Oberbobritzsch, DE
Kampfmittelsondierung, Erdarbeiten, Baustraßen, Leitungsbau, Bohr- und Rammarbeiten
- Baustelleneinrichtung u.a. für Erdarbeiten, Rammarbeiten, Kampfmittelerkundung, Bodenverbesserungsarbeiten
- Baustraßen mit Schottertragschicht ca. 8.300 m²
- Rasenansaat inkl. Entwicklungs- und Fertigstellungpflege: ca. 14.500 m²
- Rodungsarbeiten ca. 8.500 m²
- Kampfmittelflächensondierung ca. 12.000 m²
- Kampfmittelbohrlochsondierung: ca. 90 m
- Liefern und Einbringen von Spundwänden für Baugrubenverbau (L=10 m, ca. 65 Tonnen)
- Geschlossene Wasserhaltung mit Wasseraufbereitungsanlage
- Boden lösen ca. 5.500 m³
- Bodenverbesserung ca. 3.000 m²
- Verlegung Rohwasserleitung DN 600 St (L ca. 605 m)
- Boden liefern bzw. vorhandenen Boden einbauen ca. 1.500 m³
- Kabelleitungstiefbau für LWL, Kabelleerrohr und ELT mit Leitungsgraben (bis ca. 1,20 m) ca. 3.500 lfdm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FMZ-2023-51_Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5, Umverlegung Rohwasserleitung
Postanschrift: Klaffenbacher Straße 5
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09221
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelm - Buck - Straße 4
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3515640
Fax: +49 3515642099
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.