FMZ-2023-51_Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5, Umverlegung Rohwasserleitung Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-51
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FMZ-2023-51_Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5, Umverlegung Rohwasserleitung
Neubau HRB Oberbobritzsch, Los 5 - Umverlegung Rohwasserleitung _ Tief- und Rohrleitungsbau:
Im Zuge des Neubaus des Hochwasserrückhaltebeckens Oberbobritzsch muss eine vorhandene Rohwasserleitung, sowie ein Entleerungs- und ein Entlüftungsschacht umverlegt werden. Für die Verlegung der neuen Rohwasserleitung und die Herstellung der beiden Schächte sind Rodungsarbeiten im Bereich der neuen Trasse auszuführen, sowie Baustraßen herzustellen. Die Leitungsverlegung erfolgt teilweise in bewaldetem Gebiet in einem zwingend einzuhaltenden Baukorridor. Für die Herstellung der neuen Entleerung im Uferbereich der Bobritzsch ist die Baugrube zum Teil mittels Spundwandverbau und geschlossener Wasserhaltung herzustellen.
Bobritzsch-Hilbersdorf; OT Oberbobritzsch, DE
Kampfmittelsondierung, Erdarbeiten, Baustraßen, Leitungsbau, Bohr- und Rammarbeiten
- Baustelleneinrichtung u.a. für Erdarbeiten, Rammarbeiten, Kampfmittelerkundung, Bodenverbesserungsarbeiten
- Baustraßen mit Schottertragschicht ca. 8.300 m²
- Rasenansaat inkl. Entwicklungs- und Fertigstellungpflege: ca. 14.500 m²
- Rodungsarbeiten ca. 8.500 m²
- Kampfmittelflächensondierung ca. 12.000 m²
- Kampfmittelbohrlochsondierung: ca. 90 m
- Liefern und Einbringen von Spundwänden für Baugrubenverbau (L=10 m, ca. 65 Tonnen)
- Geschlossene Wasserhaltung mit Wasseraufbereitungsanlage
- Boden lösen ca. 5.500 m³
- Bodenverbesserung ca. 3.000 m²
- Verlegung Rohwasserleitung DN 600 St (L ca. 605 m)
- Boden liefern bzw. vorhandenen Boden einbauen ca. 1.500 m³
- Kabelleitungstiefbau für LWL, Kabelleerrohr und ELT mit Leitungsgraben (bis ca. 1,20 m) ca. 3.500 lfdm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß VOB/A - EU § 6a EU, Nr. 1, kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung; Eintragung in Berufsregister (z. B. Eintragung in Handwerksrolle bzw. Mitgliederbescheinigung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer) bzw. Eintragung in Handelsregister vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A - EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einschließlich des abgeforderten Nachweises zur Berufshaftpflicht vorzulegen.
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Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A - EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Drei Referenzen (A, B und C) aus den letzten 5 Kalenderjahre (ab 2018) mit ähnlichen Anforderungsprofilen. Von allen Bietern ist mit dem Angebot der Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung, die Bestätigung Leistungsschutzeinweisung sowie die Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Zertifikat für die Herstellung und Prüfung von Schweißnähten nach DVGW Arbeitsblatt GW 301 W1, st und DVGW Arbeitsblatt GW 350
- Schweißer Prüfbescheinigung nach DIN EN 287-1
- Umhüllerausweis nach GW 15
- Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 für Stahlrohre (Trinkwasser)
- Schweißeranweisung nach DIN EN ISO 15609
- Nachweis der Eignung des Schweißverfahrens nach DIN EN ISO 15614
- Zertifikat VDE-AR-N4220 oder DVGW 381
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A – EU 2019 § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A – EU 2019 § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A – EU 2019 § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
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Es sind Unterlagen und Berechnungen für die Bauausführung anzufertigen:
- Werksplanung für Entlüftungsschacht,
- Werksplanung Injektionsverfahren,
- Erstellung sog. Rammplan,
- Bestandsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Am Roten Turm 1, Marienberg, 09496, Deutschland
Bieter und deren Bevollmächtigte können zum Termin der Submission teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform "eVergabe.de". Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen und Anpassungen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.