Mensaerweiterung JHF-Schule_Wärmeschutz_BEK Referenznummer der Bekanntmachung: 810-005 Mensaerweiterung 23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großflecken 59
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG Städtebau GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensaerweiterung JHF-Schule_Wärmeschutz_BEK
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.2 -1.2.3, sowie besondere Leistungen.
Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Wärmeschutzmaßnahmen für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.2 -1.2.3.
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 - Mitwirken bei der Vorplanung
Leistungsphase 3 - Mitwirken bei der Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 - Mitwirken bei der Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 - Mitwirken bei der Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 - Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 - Mitwirken bei der Vergabe
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone III gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.3, Abs. 2 HOAI zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Objektüberwachung u. Dokumentation
- Mitwirken bei der Baustellenkontrolle
- Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften
Für etwaige zusätzliche Leistungen ist der Stundenaufwand für jeweils 10 Stunden in Euro netto für die Projektleitung, Mitarbeiter*innen und für technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, zu nennen.
Die Planungsleistungen werden in zwei Stufen beauftragt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7, besondere Leistungen und ggf. optionale Leistungen.
Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zuschlagserteilung, überträgt die Gemeinde Altenholz dem Auftragnehmer die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide. Für die Beauftragung der besonderen Leistungen der Leistungsstufe 2 wird zunächst die vorzulegende Angebotskalkulation zugrunde gelegt. Die Abrechnung bzw. Vergütung dieser besonderen Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Für die Mitwirkung bei der Kostenberechnung ist zu beachten, dass die Kosten nach DIN 276-1: 2018- 12 bis mindestens zur dritten Ebene darzustellen sind. Alle Kosten sind dabei zu begründen und die Quellenangaben und Berechnungswege sind schriftlich festzuhalten. Der Auftragnehmer hat die Mitwirkung bei der Kostenberechnung mit größter Sorgfalt zu erbringen und zu dokumentieren. Bei Veränderung der Kosten, insbesondere bei Kostenerhöhungen, die sich infolge der Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Kostenberechnung ergeben, sind die Gründe detailliert dem Auftraggeber unverzüglich darzulegen und dem Auftraggeber in Abstimmung mit dem Architekten Vorschläge zur Gegensteuerung zu unterbreiten.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die Beauftragung in der ersten Leistungsstufe.
Die Leistungsstufen der Bearbeitung untergliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7, besondere Leistungen und ggf. optionale Leistungen.
Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zuschlagserteilung, überträgt die Gemeinde Altenholz dem Auftragnehmer die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide. Für die Beauftragung der besonderen Leistungen der Leistungsstufe 2 wird zunächst die vorzulegende Angebotskalkulation zugrunde gelegt. Die Abrechnung bzw. Vergütung dieser besonderen Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mensaerweiterung JHF-schule_Wärmeschutz
Postanschrift: Sauerbruchstraße 39-41
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 432190070
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9361DT
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.