Mensaerweiterung JHF-Schule_Wärmeschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 810-005 Mensaerweiterung 23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensaerweiterung JHF-Schule_Wärmeschutz
Im Rahmen eines Offenes Verfahren, §§ 119 Abs. 3 GWB, 15 VgV
sollen Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung für die Mensaerweiterung der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule in Neumünster vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.2 -1.2.3, sowie besondere Leistungen.
Stadt Neumünster Wilhelmstraße 8 24534 Neumünster
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung der Wärmeschutzmaßnahmen für die Erweiterung der bestehenden Mensa der Johann-Hinrich-Fehrs-Grundschule auf den Grundstücken Wilhelmstraße 8 und Teilflächen des Grundstücks Wilhelmstraße 20 in Neumünster. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.2 -1.2.3.
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 - Mitwirken bei der Vorplanung
Leistungsphase 3 - Mitwirken bei der Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 - Mitwirken bei der Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 - Mitwirken bei der Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 - Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 - Mitwirken bei der Vergabe
Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration von deren Leistungen.
Für die Honorarermittlung sollen die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone III gemäß Anlage 1, Punkt 1.2.3, Abs. 2 HOAI zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind anzubieten:
1. Objektüberwachung u. Dokumentation
- Mitwirken bei der Baustellenkontrolle
- Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften
Für etwaige zusätzliche Leistungen ist der Stundenaufwand für jeweils 10 Stunden in Euro netto für die Projektleitung, Mitarbeiter*innen und für technische Zeichner*innen und sonstige Mitarbeiter*innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, zu nennen.
Die Planungsleistungen werden in zwei Stufen beauftragt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7, besondere Leistungen und ggf. optionale Leistungen.
Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zuschlagserteilung, überträgt die Gemeinde Altenholz dem Auftragnehmer die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide. Für die Beauftragung der besonderen Leistungen der Leistungsstufe 2 wird zunächst die vorzulegende Angebotskalkulation zugrunde gelegt. Die Abrechnung bzw. Vergütung dieser besonderen Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Für die Mitwirkung bei der Kostenberechnung ist zu beachten, dass die Kosten nach DIN 276-1: 2018- 12 bis mindestens zur dritten Ebene darzustellen sind. Alle Kosten sind dabei zu begründen und die Quellenangaben und Berechnungswege sind schriftlich festzuhalten. Der Auftragnehmer hat die Mitwirkung bei der Kostenberechnung mit größter Sorgfalt zu erbringen und zu dokumentieren. Bei Veränderung der Kosten, insbesondere bei Kostenerhöhungen, die sich infolge der Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Kostenberechnung ergeben, sind die Gründe detailliert dem Auftraggeber unverzüglich darzulegen und dem Auftraggeber in Abstimmung mit dem Architekten Vorschläge zur Gegensteuerung zu unterbreiten.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die Beauftragung in der ersten Leistungsstufe.
Die Leistungsstufen der Bearbeitung untergliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-7, besondere Leistungen und ggf. optionale Leistungen.
Mit Vertragsabschluss, d.h. mit Zuschlagserteilung, überträgt die Gemeinde Altenholz dem Auftragnehmer die Leistungsstufe 1.
Der Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmung und Fördermittelbescheide. Für die Beauftragung der besonderen Leistungen der Leistungsstufe 2 wird zunächst die vorzulegende Angebotskalkulation zugrunde gelegt. Die Abrechnung bzw. Vergütung dieser besonderen Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Leistungsstufe 2 und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der im Vertrag/in der Leistungsbeschreibung geforderten Höhe, Alternativ, wenn die aktuelle Versicherung der geforderten Höhe nicht entspricht:
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
2. Eigenerklärung des*der Bieter*in und im Fall einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert mit folgenden Angaben: Gesamtumsatz des*der Bieter*in bzw. Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022).
Zu 1: Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und EUR 0,3 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
Zu 2. Mindestanforderung für gemittelten Gesamtumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Ausschreibung: 300.000 EUR
1. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
2. Nachweis der fachlichen und technischen Eignung Referenzen für vergleichbare realisierte Planungsleistungen aus den letzten 6 Jahren für bis zu 3 realisierte vergleichbare Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild Wärmeschutz mind. LPH 1-7 für Neu- oder Umbauten im Bereich Mensabauten, Kantinen in Schulen oder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 7 gem. HOAI in den letzten sechs Jahren).
3. Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung.
Zu 1: Mindestanforderung für die gemittelten beschäftigten Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Ausschreibung: 2 beschäftige Mitarbeitende (einschl. Führungskräfte)
Zu 2: Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichbare realisierte Planungsleistungen aus den letzten 6 Jahren entsprechend dem Leistungsbild Wärmeschutz mind. LPH 1-7 für Neu- oder Umbauten im Bereich Mensabauten, Kantinen in Schulen oder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPh 7 gem. HOAI in den letzten sechs Jahren)..
Zu 3: Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen dass der*die Bieter*in/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird,
sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Ingenieur/-in oder Architekt/in und Energieberater/in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y936U7L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.