Planungsleistungen Sanierung Marine-Ehrenmal Laboe Referenznummer der Bekanntmachung: 2302-00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strandstr. 92
Ort: Laboe
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): als Treuhänder der Eduard-Theis-Stiftung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://deutscher-marinebund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sanierung Marine-Ehrenmal Laboe
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 33 ff., Lph 1-9
24235 Laboe, Marine-Ehrenmal, Laboe
Das Marine Ehrenmal Laboe prägt mit seiner Fertigstellung im Jahre 1936 die Einfahrt in die Kieler Förde. Die 5,7ha große Anlage, bestehend aus dem 72m hohen Turm, Innenhof, historischer Halle und unterirdischer Weihhalle mit einem Kuppeldurchmesser von 27m, diente zunächst dem Andenken der im ersten Weltkrieg gefallenen Marinesoldaten und später auch den Opfern des Zweiten Weltkrieges. Aufgrund der Wirtschaftskrise zu Zeiten der Weimarer Republik konnte die Fertigstellung des Komplexes, nach der Grundsteinlegung 1927, erst im Jahr 1936 erfolgen.
Im Jahre 1929 wurde mit dem Bau des Turmes begonnen. Hauptsächlich wurde dieser aus Stahlbeton gebaut. Der Hauptteil ist außenseitig mit Bockhorner Verblendklinkersteinen gemauert. Innenseitig wurde eine Bewehrung mit einer Betonschalung erstellt. Der Hohlraum wurde anschließend ausgegossen. Nach dem Ausschalen ergab sich eine Stahlbetonwand mit einer monolithisch verbundenen Verblendschale.
Bereits aus dem Jahre 1968 besteht ein erstes Gutachten mit der Feststellung von Schäden im Bereich der Fassade. Mitte der 1990er Jahre mit Fertigstellung im Februar 1998, wurden zuletzt Gutachten erarbeitet und eine umfassende Fassadensanierung durchgeführt.
Im Mai 2017 wurden vermehrt Schäden in Form von kleinen Stücken der Verblendsteine festgestellt. Von 2018 bis 2019 wurde ein Gutachten zum Zustand der Turmfassade erstellt. Die Untersuchungen ergaben das der Schlagregenschutz der Fassade derzeit nicht mehr gegeben ist und die Turmflächen auf allen Flächen umfassend zu sanieren sind. Im Vordergrund steht der Austausch einzelner Steine und eine vollflächige Fugensanierung. Darüber hinaus der Austausch bzw. Neuverlegung der Brüstungsplatten um die Aussichtsterrassen und die Erneuerung von Abdichtungen. Abplatzungen an Stahlbetonoberflächen in den Innenbereichen des Turmes und der Decke im Flaggenraum. Vereinzelte Schäden an den hölzernen Konstruktionsteilen des oberen Turmbereiches.
Besonderes Augenmerk gilt dem Erhalt des Kulturdenkmales und dem Erhalt der ursprünglichen Bausubtanz. Sämtliche Veränderungen sind festzuhalten und zu dokumentieren. Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen und vorzunehmen.
Darüber hinaus wird auch während der Arbeiten der Museumsbetrieb fortgeführt. Das Museum hat ganzjährig geöffnet. Die Beeinträchtigungen für Besuchende und Mitarbeitende sind wäre der Baumaßnahmen möglichst gering zu halten.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Sanierung Marine-Ehrenmal Laboe
Postanschrift: Westring 453 - 455
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden 8§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wen sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: