Planungsleistungen Sanierung Marine-Ehrenmal Laboe Referenznummer der Bekanntmachung: 2302-00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strandstr. 92
Ort: Laboe
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): als Treuhänder der Eduard-Theis-Stiftung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://deutscher-marinebund.de
Postanschrift: Strandstr. 92
Ort: Laboe
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): als Treuhänder der Eduard-Theis-Stiftung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://deutscher-marinebund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Sanierung Marine-Ehrenmal Laboe
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 33 ff., Lph 1-9
24235 Laboe, Marine-Ehrenmal, Laboe
Das Marine Ehrenmal Laboe prägt mit seiner Fertigstellung im Jahre 1936 die Einfahrt in die Kieler Förde. Die 5,7ha große Anlage, bestehend aus dem 72m hohen Turm, Innenhof, historischer Halle und unterirdischer Weihhalle mit einem Kuppeldurchmesser von 27m, diente zunächst dem Andenken der im ersten Weltkrieg gefallenen Marinesoldaten und später auch den Opfern des Zweiten Weltkrieges. Aufgrund der Wirtschaftskrise zu Zeiten der Weimarer Republik konnte die Fertigstellung des Komplexes, nach der Grundsteinlegung 1927, erst im Jahr 1936 erfolgen.
Im Jahre 1929 wurde mit dem Bau des Turmes begonnen. Hauptsächlich wurde dieser aus Stahlbeton gebaut. Der Hauptteil ist außenseitig mit Bockhorner Verblendklinkersteinen gemauert. Innenseitig wurde eine Bewehrung mit einer Betonschalung erstellt. Der Hohlraum wurde anschließend ausgegossen. Nach dem Ausschalen ergab sich eine Stahlbetonwand mit einer monolithisch verbundenen Verblendschale.
Bereits aus dem Jahre 1968 besteht ein erstes Gutachten mit der Feststellung von Schäden im Bereich der Fassade. Mitte der 1990er Jahre mit Fertigstellung im Februar 1998, wurden zuletzt Gutachten erarbeitet und eine umfassende Fassadensanierung durchgeführt.
Im Mai 2017 wurden vermehrt Schäden in Form von kleinen Stücken der Verblendsteine festgestellt. Von 2018 bis 2019 wurde ein Gutachten zum Zustand der Turmfassade erstellt. Die Untersuchungen ergaben das der Schlagregenschutz der Fassade derzeit nicht mehr gegeben ist und die Turmflächen auf allen Flächen umfassend zu sanieren sind. Im Vordergrund steht der Austausch einzelner Steine und eine vollflächige Fugensanierung. Darüber hinaus der Austausch bzw. Neuverlegung der Brüstungsplatten um die Aussichtsterrassen und die Erneuerung von Abdichtungen. Abplatzungen an Stahlbetonoberflächen in den Innenbereichen des Turmes und der Decke im Flaggenraum. Vereinzelte Schäden an den hölzernen Konstruktionsteilen des oberen Turmbereiches.
Besonderes Augenmerk gilt dem Erhalt des Kulturdenkmales und dem Erhalt der ursprünglichen Bausubtanz. Sämtliche Veränderungen sind festzuhalten und zu dokumentieren. Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen und vorzunehmen.
Darüber hinaus wird auch während der Arbeiten der Museumsbetrieb fortgeführt. Das Museum hat ganzjährig geöffnet. Die Beeinträchtigungen für Besuchende und Mitarbeitende sind wäre der Baumaßnahmen möglichst gering zu halten.
Nach dem Grad der Eignung entsprechend der vorgelegten Nachweise
Stufenbeauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Vorbemerkungen für die Abschnitte 3.1.1. bis 3.1.3. sowie 3.2.1. bis 3.2.2. für Bewerbergemeinschaften, beabsichtige Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
- Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll. Die entsprechenden Nachweise sind für jedes Mitglied mit dem Teilnahmeantrag des federführenden Mitglieds einzureichen.
- Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser Unternehmen die einzureichenden Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
- Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist die Vorlage der einzureichenden Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
- Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt 5.3. (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234 Erklärung der Bieter/Arbeitsgemeinschaft). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (in Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung enthalten).
3) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 mit dem Formblatt 124.1 Eigenerklärung Russland-Sanktionen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Einzureichen sind:
1) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 1.500.000 € für Personenschäden und 300.000 € für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise, im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise, in gesondertem formlosen eigenen Dokument) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Einzureichen sind:
1) Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (jeweils zu verwenden ist das Formblatt Referenzen II-1-1). Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers.
4) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre.
5) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt 3.1.2 aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmevertrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen..
Siehe § 75 VgV, § 56 LBO Schleswig-Holstein
Zugelassen sind:
- Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach der entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
1) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Anwendung folgender CAD-Datenaustauschformate: DWG-Format 2010 oder höher (gemäß Formblatt Teilnahmevertrag II-1).
2) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Nutzung der Dokumenten-Austauschplattform Polarserver
3) Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unternehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Erklärung § 4 VGSH)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen werden bis zum 24.07.2023, 13:00 Uhr, angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird über die Vergabeplattform bereitgestellt. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform über den B_I Bieterassistent in der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung erforderlich. Die Bekanntmachung sowie alle verfügbaren Vergabeunterlagen und weitere Informationen zum Vergabeverfahren sind – auch ohne Registrierung einsehbar – unter dem Link
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451046626
bereitgestellt. Für Einreichung von Fragen oder Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung erforderlich. Damit wird der B_I Bieterassistent zur Verfügung gestellt, mit dem die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber geführt wird. Hier ist der Teilnahmeantrag mit allen einzureichenden Anlagen hochzuladen – die erforderlichen Dokumente werden im Bereich „Teilnahme & Angebote“ angezeigt. Der Teilnahmeantrag selbst wird vom System erzeugt und mit den Unterlagen eingereicht, ein gesondertes Formular ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen einzureichen. Diesem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsliste für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter 3.1. bis 3.1.3. sowie 3.2.1. bis 3.2.2. genannten Bedingungen:
- Die unter 3.1. bis 3.1.3. sowie 3.2.1. bis 3.2.2. genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Teilnahmeantrags bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung nicht bereits enthalten sind.
- Gem.§ 50 abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufendem Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden 8§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wen sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
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Land: Deutschland
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