Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2023-2024
Beförderung von Schülern im Schülerspezialverkehr, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen können.
Los 83 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Wurgwitz Zauckerode und Weißig mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Wurgwitz, Zauckerode und Weißig mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 6
Los 85 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Birkigt und Potschappel mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Birkigt und Potschappel mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 4
Los 86 Schulstandort Freital aus den Grundrichtungen Dresden Bannewitz und Freital mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Dresden, Bannewitz und Freital mit Ortsteilen Deuben und Hainsberg mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 83 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Wurgwitz Zauckerode und Weißig mit Begleitperson
Postanschrift: Zschoner Ring 30
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3520492222
Internet-Adresse: https://www.zumflug.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 85 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Birkigt und Potschappel mit Begleitperson
Postanschrift: Zschoner Ring 30
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3520492222
Internet-Adresse: https://www.zumflug.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 86 Schulstandort Freital aus den Grundrichtungen Dresden Bannewitz und Freital mit Begleitperson
Postanschrift: Leipziger Straße 33
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 351435550
Internet-Adresse: https://www.malteser.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208