Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr ab dem Schuljahr 2023-2024
Beförderung von Schülern im Schülerspezialverkehr, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen können.
Los 83 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Wurgwitz Zauckerode und Weißig mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Wurgwitz, Zauckerode und Weißig mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 6
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Schuljahr, bis zum 3. Juli 2026, auf der Grundlage des Angebotes, verlängert werden. Diese Verlängerung bedarf einer schriftlichen Festlegung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die spätestens bis 31. März 2025 abzuschließen ist.
Los 85 Schulstandort Freital aus der Grundrichtung Freital mit OT Birkigt und Potschappel mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Freital mit Ortsteilen Birkigt und Potschappel mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 4
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Schuljahr, bis zum 3. Juli 2026, auf der Grundlage des Angebotes, verlängert werden. Diese Verlängerung bedarf einer schriftlichen Festlegung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die spätestens bis 31. März 2025 abzuschließen ist.
Los 86 Schulstandort Freital aus den Grundrichtungen Dresden Bannewitz und Freital mit Begleitperson
Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital
Somsdorfer Straße 2
01705 Freital
Schülerbeförderung zur Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Freital zwischen Wohnort und Schule aus der Grundrichtung Dresden, Bannewitz und Freital mit Ortsteilen Deuben und Hainsberg mit Begleitperson
Anzahl der voraussichtlich zu befördernden Kinder: 6
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Schuljahr, bis zum 3. Juli 2026, auf der Grundlage des Angebotes, verlängert werden. Diese Verlängerung bedarf einer schriftlichen Festlegung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die spätestens bis 31. März 2025 abzuschließen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – es ist vorzulegen:
- Genehmigungsurkunde gemäß dem Personenbeförderungsgesetz
Die ausgeschriebenen Leistungen fallen nicht unter die Regelungen der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes
(Freistellungs-Verordnung) - FrStllgV -, da von den Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schüler ein Entgelt in Form eines Eigenanteils an den Schulträger zu entrichten ist.
Die ausgeschriebenen Leistungen fallen unter den sachlichen Geltungsbereich gem. § 1 PBefG,
da die Leistungen vom Auftragnehmer entgeltlich oder geschäftmäßig durchgeführt werden.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Gemeinschaftslizenz vorzulegen.
2. Erweitertes Führungszeugnis vom Unternehmer bzw. dessen rechtliche(n) Vertreter nicht älter als 6 Monate zurückgerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist.
Sollte dieses Dokument vor Ablauf der Angebotsfrist noch nicht vorliegen, genügt zur
Erfüllung der Vorgabe die Einreichung der Beantragungbestätigung bzw. die Quittung der
entsprechenden Behörde. Das erweiterte Führungszeugnis vom Unternehmer bzw. dessen rechtliche(n) Vertreter ist nach Eingang unverzüglich an die Vergabestelle des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna weiterzuleiten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Zuschlagserteilung bzw. auch während der Auftragsrealisierung vom Auftragnehmer ein Führungszeugnis vom von ihm betrauten Fahrern (auch vom Unternehmer selbst, wenn er als Fahrer tätig wird) und von der zum Einsatz kommenden Begleitperson zu verlangen.
- Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend; Nennung des bevollmächtigten Vertreters. Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung zur Bildung von Bietergemeinschaften (falls zutreffend; siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Genehmigungsnachweise nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen, es ist jedoch die Gemeinschaftslizenz vorzulegen.
- Nachweis über Erfahrungen bei der Beförderung von Kindern, insbesondere von behinderten Kindern, oder auch Erfahrungen bei Krankenfahrten o. ä. - Referenzschreiben von Auftraggebern – Es ist mind. ein Referenzschreiben eines früheren oder aktuellen Auftraggebers vorzulegen (max. 3 Referenzschreiben von früheren oder aktuellen Auftraggebern). Es werden ausschließlich Referenzen aus den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022 und 2023 akzeptiert.
- Nach Auftragserteilung verlangt der Auftraggeber die Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis/se zur Fahrgastbeförderung gem. § 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung –FeV) für das zum Einsatz kommende Fahrpersonal des Auftragnehmers
- Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung (Anlage 2) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Ausschluss der Öffentlichkeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35015151208