Unterwasser Gilder Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04-50708
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterwasser Gilder
Leistungsbeschreibung
Es sollen insgesamt drei Glider für das Helmholtz-Zentrum Hereon beschafft werden, alle drei Unterwasser Glider haben die gleichen unten beschriebene Konfiguration.
Grundkonfiguration
Die Grundkonfiguration der Unterwasser Glider (Glider) besteht jeweils aus (die Angaben gelten immer für alle drei Glider):
- der Antrieb des Gliders erfolgt mit Hilfe eines Auftriebsmotors, dieser muss eine absolute Volumenänderung von etwa +/- 400 ml bei einem Fahrzeuggewicht (außerhalb des Wassers) von etwa 50 - 80 kg erreicht werden können
- das Fahrtprofil des Gliders muss durch Umwandlung eines Teiles der vertikalen Geschwindigkeit in horizontale Geschwindigkeit mit Hilfe von Flügeln, die vom Hereon-Personal leicht nach Maß angefertigt werden können, bestimmt werden können.
- der Auftriebsmotor muss für eine maximale Betriebstiefe von 200 m ausgelegt sein
- der Gilder muss so konstruiert sein, dass der Auftriebsmotor durch einen Auftriebsmotor ersetzt werden kann, der für eine Tiefe von maximal 1000 m ausgelegt ist )falls ein solcher Auftriebsmotor in Zukunft angeschafft werden soll)
- der Glider mit einem Höhenmesser ausgestattet sein, um Kollisionen mit dem Meeresboden zu vermeiden
- mit einem Stroboskoplicht oder einem anderen Warnlicht ausgestattet sein, um die Schifffahrt zu warnen, wenn der Glider an der Oberfläche ist
- es muss über das Iridium-Satellitenkommunikationssystem RUDICS digital kommuniziert werden können
- die Glider müssen über ein zusätzliches Funksystem digital kommunizieren können, dieses muss auf kurze Entfernungen von 1000 m bis maximal 1500 m funktionieren
- mit Software für eine webbasierte Benutzeroberfläche zur Steuerung des Gliders über ein satelliten- oder funkgestütztes Kommunikationssystem ausgestattet sein
- der Glider muss kompatibel mit einem Microrider-Turbulenzpaket von Rockland Scientific sein, so dass die Mikrotemperaturstruktur und die Scherungssonden physisch vor dem Rumpf des Gliders platziert sind, um Störungen durch Nachlaufeffekte zu minimieren.
- Der Glider muss mit einem vorhandenen Teledyne RDI ADCP mit Phased-Array-Schallwandler kompatibel sein
- Der Glider muss mit einem zusätzlichen Antriebssystem in Form eines Propellers, welcher bei nicht Nutzung eingeklappt wird ausgestattet werden können
- über die Satellitenverbindung muss das Hereon-Personal den Glider programmieren können (Wegpunkte, Tauchparameter, Probenparameter usw.)
- der Glider muss modular erweiterbar sein für zusätzliche, ggf. einfache, kundenspezifische Sensoren
- es soll passender Transportbehälter für den Glider im Lieferumfang enthalten sein
Energiekonfiguration
Das Energiesystem des Gliders muss
- die Verwendung von speziell angefertigten Batteriepacks ermöglichen, die von Hereon-Personal gewartet werden können, um eine maximale Ausdauer zu erreichen; diese speziell angefertigten Batteriepacks müssen mindestens etwa 15 MJ enthalten können, was etwa z.B. 400 C-Zellen-Lithium-Primärbatterien der Firma SAFT entspricht
- Es soll über ein zusätzliches wiederaufladbares Batteriesystem für Test- oder Kurzzeiteinsätze verfügen, mit einen Energiespeicher von mindestens etwa 8 MJ
- Beide Systeme kommen aber nicht zeitgleich zum Einsatz, es wird immer nur eins von beiden benutzt
Sensor-Konfiguration
Die Sensorkonfiguration des Gliders muss ausfolgenden Komponenten bestehen:
- Je eine gepumpten CTD mit einer Abtastrate von 1 Hz (Seabird GPCTD oder mindestens gleichwertig)
- ein Sensor für Fluoreszenz bei 470/695 nm (0-40 ug/l) und Trübung bei 700 nm (0-100NTU); z.B.: WetLabs oder mindestens gleichwertig.
- 1x Stück Aandareaa Optode 4831 Sauerstoffsensor oder mindestens gleichwertig
- 1x Stück Teledyne RDI Pathfinder DVL 600 kHz, mit aktiviertem Profilierungsmodus oder mindestens gleichwertig
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Präambel
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert.
Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.
Leistungsbeschreibung
Es sollen insgesamt drei Glider für das Helmholtz-Zentrum Hereon beschafft werden, alle drei Unterwasser Glider haben die gleichen unten beschriebene Konfiguration.
Grundkonfiguration
Die Grundkonfiguration der Unterwasser Glider (Glider) besteht jeweils aus (die Angaben gelten immer für alle drei Glider):
- der Antrieb des Gliders erfolgt mit Hilfe eines Auftriebsmotors, dieser muss, eine absolute Volumenänderung von etwa +/- 400 ml bei einem Fahrzeuggewicht (außerhalb des Wassers) von etwa 50 - 80 kg erreicht werden können
- das Fahrtprofil des Gliders muss durch Umwandlung eines Teiles der vertikalen Geschwindigkeit in horizontale Geschwindigkeit mit Hilfe von Flügeln, die vom Hereon-Personal leicht nach Maß angefertigt werden können, bestimmt werden können.
- der Auftriebsmotor muss für eine maximale Betriebstiefe von 200 m ausgelegt sein
- der Gilder muss so konstruiert sein, dass der Auftriebsmotor durch einen Auftriebsmotor ersetzt werden kann, der für eine Tiefe von maximal 1000 m ausgelegt ist )falls ein solcher Auftriebsmotor in Zukunft angeschafft werden soll)
- der Glider mit einem Höhenmesser ausgestattet sein, um Kollisionen mit dem Meeresboden zu vermeiden
- mit einem Stroboskoplicht oder einem anderen Warnlicht ausgestattet sein, um die Schifffahrt zu warnen, wenn der Glider an der Oberfläche ist
- es muss über das Iridium-Satellitenkommunikationssystem RUDICS digital kommuniziert werden können
- die Glider müssen über ein zusätzliches Funksystem digital kommunizieren können, dieses muss auf kurze Entfernungen von 1000 m bis maximal 1500 m funktionieren
- mit Software für eine webbasierte Benutzeroberfläche zur Steuerung des Gliders über ein satelliten- oder funkgestütztes Kommunikationssystem ausgestattet sein
- der Glider muss kompatible mit einem Microrider-Turbulenzpaket von Rockland Scientific sein, so dass die Mikrotemperaturstruktur und die Scherungssonden physisch vor dem Rumpf des Gliders platziert sind, um Störungen durch Nachlaufeffekte zu minimieren.
- Der Glider muss mit einem vorhandenen Teledyne RDI ADCP mit Phased-Array-Schallwandler kompatibel sein
- Der Glider muss mit einem zusätzlichen Antriebssystem in Form eines Propellers, welcher bei nicht Nutzung eingeklappt wird ausgestattet werden können
- über die Satellitenverbindung muss das Hereon-Personal den Glider programmieren können (Wegpunkte, Tauchparameter, Probenparameter usw.)
- der Glider muss modular erweiterbar sein für zusätzliche, ggf. einfache, kundenspezifische Sensoren
- es soll passender Transportbehälter für den Glider im Lieferumfang enthalten sein
Energiekonfiguration
Das Energiesystem des Gliders muss
- die Verwendung von speziell angefertigten Batteriepacks ermöglichen, die von Hereon-Personal gewartet werden können, um eine maximale Ausdauer zu erreichen; diese speziell angefertigten Batteriepacks müssen mindestens etwa 15 MJ enthalten können, was etwa z.B. 400 C-Zellen-Lithium-Primärbatterien der Firma SAFT entspricht
- Es soll über ein zusätzliches wiederaufladbares Batteriesystem für Test- oder Kurzzeiteinsätze verfügen, mit einen Energiespeicher von mindestens etwa 8 MJ
- Beide Systeme kommen aber nicht zeitgleich zum Einsatz, es wird immer nur eins von beiden benutzt
Sensor-Konfiguration
Die Sensorkonfiguration des Gliders muss ausfolgenden Komponenten bestehen:
- Je eine gepumpten CTD mit einer Abtastrate von 1 Hz (Seabird GPCTD oder mindestens gleichwertig)
- ein Sensor für Fluoreszenz bei 470/695 nm (0-40 ug/l) und Trübung bei 700 nm (0-100NTU); z.B.: WetLabs oder mindestens gleichwertig.
- 1x Stück Aandareaa Optode 4831 Sauerstoffsensor oder mindestens gleichwertig
- 1x Stück Teledyne RDI Pathfinder DVL 600 kHz, mit aktiviertem Profilierungsmodus oder mindestens gleichwertig
Da die Unterwasser Glider untereinander kompatibel und die Messdaten vergleichbar sein müssen sein müssen, müssen alle drei Unterwasser Glider als Gesamtpacket angeboten werden..
Aufgrund von besonderen Projektbedingungen dürfen zwei der drei Glider erst ab dem 02.04.2024 geliefert werden. Der andere Glider darf so schnell wie möglich geliefert werden. Alle drei Unterwasser Glider müssen bis spätestens 30.04.204 geliefert sein.
101088555
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe J. Bornhöft Industriegeräte GmbH
Postanschrift: Wellseedamm 3
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4312370950
Internet-Adresse: http://www.bornhoeft.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1EX3TCK6
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 415287870
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.