Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, hier Patientendokumentationssystem (Normalstationen) Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Limbacher Straße 19b
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 09232
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diakomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, hier Patientendokumentationssystem (Normalstationen)
Nach Beendigung des gesamten Projekts soll die Behandlungsdokumentation im DIAKOMED weitestgehend digitalisiert sein. Dazu wird in einem ersten Schritt die Digitalisierung in den bettenführenden Stationen und Abteilungen eingeführt. Hier sollen auch bereits die Station Stroke Unit sowie die Abteilungen Notfallaufnahme und Tagesklinik berücksichtigt werden. Im DIAKOMED sollen somit mind. 7 Stationen und mind. 2 Abteilungen mit dem Patientendokumentationssystem ausgestattet werden. In einem nächsten Schritt wird die digitale Behandlungsdokumentation auch im Bereich Intensivmedizin eingeführt. Dazu soll es eine weitere Ausschreibung geben. Wenn möglich erfolgt dann auch die Einbindung der Bereiche Anästhesie (insbesondere Aufwachraum) und OP-Saal. Das Patientendokumentationssystem soll neben dem KIS das zentrale Arbeitsmittel zur Dokumentation aller Behandlungen im DIAKOMED werden. Ein Wechsel des KIS Anbieters ist nicht angedacht.
Chemnitz, DE
Einführung eines digitalen Patientendokumentationssystems
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, hier Patientendokumentationssystem (Normalstationen)
Ort: Schwaig bei Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail:
Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe - wie vorliegend - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.