Rahmenvertrag Parksensorik Referenznummer der Bekanntmachung: R 5394/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Parksensorik
Die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH ist ein führender Anbieter von digitalen Lösungen im Bereich der städtischen Infrastruktur. Als Teil ihrer kontinuierlichen Bemühungen, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, beabsichtigt das Unternehmen, innovative Parksensorprojekte zu realisieren. Durch die Installation von Parksensoren in der Stadt Lübeck soll ein effizientes Parkraummanagement ermöglicht werden, um Staus zu reduzieren, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Parkplatzsuche für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Auch der Einsatz in No Parking Areas zur Sicherung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten ist vorgesehen.
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Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für die Lieferung und Wartung von ca. 5000 Parksensoren ohne vollständige Abnahmegarantie.
Stadtwerke Lübeck Digital GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Die Stadtwerke Lübeck Digital GmbH führt das Vergabeverfahren für die Lieferung und Wartung von insgesamt ca. 5.000 Parksensoren durch. Die Abnahmemenge von ca. 5.000 Sensoren streckt sich über den Gesamtzeitraum von 48 Monaten ohne vollständige Abnahmegarantie seitens der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH. Der aktuellen Nachfragesituation zur Folge werden innerhalb der ersten 12 Monate nach Auftragsvergabe den Planungen nach ca. 400 bis 500 Sensoren abgenommen und verbaut.
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Weitere Abrufe aus dem Rahmenvertrag werden im Bedarfsfall erfolgen und rechtzeitig angeküdigt.
Wir bitten zu beachten, dass die letzten Bieterfragen bis zum 01.08.2023 eingereicht werden können, um eine rechtzeitige und vollständige Beantwortung gewährleisten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Parksensorik
Postanschrift: Schwabacher Straße 510c
Ort: Fürth
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt Nr. R 5394/23
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY62N5
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.