IV/W03 – ENB Stützwand Riedelstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive Umweltbaubegleitung und SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P218
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Str. 118
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
IV/W03 – ENB Stützwand Riedelstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive Umweltbaubegleitung und SiGeKo
Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt plant die Stützwand Riedelstraße im Stadtteil Reudnitz-Thonberg in Leipzig von 10/2025-03/2027 durch einen Ersatzneubau mit anteiliger Instandsetzung zu erneuern.
Entsprechend einer vorliegenden Entwurfsplanung ist vorgesehen, die Stützwand von Station 0+000 bis 0+047 km im Grunde zu erhalten, lediglich den Wandkopf abzutragen und diesen zu erneuern sowie die Stützwand rückwärtig zu verstärken. Ab Station 0+047 bis 0+129 km soll die Wand durch eine flachgegründete Winkelstützkonstruktion aus Stahlbeton ersetzt werden. Zur Nachempfindung der bisherigen Struktur der Ansichtsfläche der Wand soll dem Denkmalschutz durch Verwendung entsprechender Matrizen Nachbildung der vorhandenen Bogensegmente, Pfeilerstrukturen und Kragsteine Rechnung getragen werden. Die Absturzsicherung soll durch Betonbrüstungselemente entsprechend der ehemaligen Bestandssituation nachempfunden werden.
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Stützwand wird die sich anschließende Verkehrsanlage Riedelstraße auf 176 m grundhaft ausgebaut. Der vorhandene Leitungsbestand wird teilweise neu eingeordnet bzw. teilweise saniert. Die Verkehrsanlage soll im ausgebauten Zustand einen Fahrbahnbreite von 5,50 m, einen einseitigen Parkstreifen für Längsparker sowie beidseitige Gehwege mit einer Breite von i. d. R. 2,50 m aufweisen.
Hiermit wird über die bereits erfolgte Vergabe der Planungsleistungen informiert.
Leipzig, DE
Es wurden die Grundleistungen zur:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI für die LPH 5-8
- Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI für die LPH 5-6 und 8
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §47 HOAI für die LPH 5-8
- Umweltbaubegleitung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung
- Umleitungskonzept
- Leitungskoordination
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IV/W03 – ENB Stützwand Riedelstraße Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive Umweltbaubegleitung und SiGeKo
Postanschrift: Schillerstraße 46
Ort: Halle/Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419770
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).