Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/765
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Olbrichtplatz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35182831109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Her-stellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Grimma
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.731 km²
Riesa
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.430 km²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grimma
Postanschrift: Schäfereistraße 24
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Riesa
Postanschrift: Mittelstrasse 7
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung e Ve rga be .de Gm bH, Me sse ring 5, 01067 Dre sde n C EO : C hristoph De utsch, C a rste n Prok op Am tsge richt Dre sde n HR B 28209, USt-IdNr.: DE268661681 e ve rga be .de Hilfe & Se rvice AGB, Da te nschutz benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.