Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/765
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen aktualisiert fortlaufend das hochgenauen Digi-tale Geländemodell als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. auch Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie für die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen.
Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage sowie die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse.
Die Leistung ist in zwei Lose (Los 7 Grimma, Los 8 Riesa) aufgeteilt.
Grimma
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.731 km²
Riesa
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme und Klassifizierung der Ergebnisse sowie dazugehörige Qualitätsnachweise für ein Gebiet von ca. 1.430 km²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
- der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL)
o oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
o oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate);
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer zu erklären
- die Kenntnisnahme, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
- der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragneh-mer Nachfolgendes anzugeben
- die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren,
- die Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Geschäftszweig) in den zurückliegenden drei Jahren.
a) durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemein-schaft zu benennen
- drei geeignete Referenzen vergleichbarer, abgeschlossener Projekte, welche in den letzten drei Jahren gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 2.1.3 durchgeführt wurden; die erbrachten Leistungen der Referenzen müssen mit den in Punkt 4 i.V.m. Anlage 9 geforderten Leistungen vergleichbar sein;
b) durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemein-schaft zu benennen
- die an der Durchführung der zu vergebenden Leistung beteiligten technischen Fachkräfte des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers – hierzu zählen u. a. auch Mutter- und Tochtergesellschaften, die rechtlich selbstständige Unternehmen - sind mit Angabe der Firma und Zuweisung zur vorgesehenen Tätigkeit im Projekt entsprechend Punkt 4, einzureichen durch den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft durch den Vertreter der Bietergemeinschaft.
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ist unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlage von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bieter-gemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer zu erklären.
Zusätzlich zu den Anlagen 1 bis 4 oder ggf. der EEE sind von jedem Bieter, jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer
- die Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen der EU gegenüber Russland unter Verwendung der Anlage 5 abzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Dresden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.