Interimsvergabe "Druck- und Kuvertierdienstleistungen" Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe "Druck- und Kuvertierdienstleistungen"
Interimsvergabe "Druck- und Kuvertierdienstleistungen"
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung einschließlich der Bereitstellung des Materials (Papier und Kuverts) für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Sicherstellung des Prozesses zur Abwicklung der Ausgangskorresponzenz erfolgt heute zum großen Teil durch einen zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost). Das Outputmanagementsystem der Auftraggeberin ermöglicht eine effiziente und papierlose Verwaltung der gesamten Korrespondenz mit Versicherten und Vertragspartnern. Dabei können die entsprechenden Prozesse innerhalb des Verfahrens abgebildet und rationalisiert werden. Der gesamte Druck- und Kuvertierungsbedarf der AOK PLUS besteht aus dem an einen Dienstleister ausgelagerten, sogenanntem "zentralen" Druck; daneben druckt die AOK PLUS auch weiter hausintern z. B. an PC-Druckern für das Tagesgeschäft, der sogenannte "dezentrale" Druck. Die Ausschreibung soll den vorhandenen Prozess des zentralen Druckes mit Kuvertierung sicherstellen. Sie erfolgt für die Regionen Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Die Anforderungen ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anhängen und den Anlagen 1-2 bis 1-8 der Vergabeunterlagen.
Diesem offenen Verfahren sind bereits Vergabeverfahren vorangegangen, welche die Neuvergabe (Auftragsbekanntmachung vom 15.05.2023, ABl. 2023/S 093-285711) sowie die Interimsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 04.08.2023, ABl. 2023/S 149-473372) der Leistungen betreffen und derzeit Gegenstand von Nachprüfungsverfahren sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung eine weitere interimsweise Vergabe der Leistungen für den Zeitraum ab Beendigung des aktuell bestehenden Interimsvertrages, spätestens ab 01.12.2023.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die aktuelle durchschnittliche Anzahl der zu druckenden Seiten beträgt 175.000 Seiten (Klick) je Tag (zzgl. ggf. Sonderaktionen, Mailings etc. bis zu 60.000 Seiten je Tag); die aktuelle durchschnittliche Anzahl der Sendungen beträgt 60.000 Sendungen je Tag. Die Angaben dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die angegebenen Mengen können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Sollte das Nachprüfungsverfahren die Neuvergabe betreffend (Auftragsbekanntmachung vom 15.05.2023, ABl. 2023/S 093-285711) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein, hat die Auftraggeberin die einseitige Option, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 3 Monate zu verlängern. Macht die Auftraggeberin von dieser Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch, übt sie die Option gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail ausreichend) bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 8-1 der Vergabeunterlagen).
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 2,5 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.
1. Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe in den letzten 3 Jahren unter Angabe:
o des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
o einer Beschreibung der Leistung (einschließlich Übergabeprozess),
o des Auftragszeitraumes sowie
o des monatlichen Auftragsvolumens (durchschnittliche Anzahl der gedruckten und kuvertierten Briefsendungen) unter Verwendung von Anlage 8-2 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.
2. Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter nach einzelnen Berufsgruppen (Anlage 8-3 der Vergabeunterlagen);
3. Erklärung, aus welcher ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt, insbesondere des Maschinenparks (z. B. Maschinenart, Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr) unter Angabe der Kapazitäten (Druck-/Kuvertierleistungen)
Zu 1.)
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn bei diesem innerhalb eines Jahres wenigstens 7 Mio. Briefsendungen unter Verwendung des vom Bieter bereitgestellten Materials gedruckt und kuvertiert worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der anhängigen Nachprüfungsverfahren in Bezug auf die Neu- und Interimsvergabe der Druck- und Kuvertierdienstleistungen und deren ungewissen Ausgang ist zur nahtlosen Fortführung der Leistungen eine weitere interimsweise Vergabe erforderlich. Diese Leistungen stellen die Kommunikation mit Versicherten und Leistungserbringern sicher und dienen der Daseinsfürsorge mit unmittelbaren Auswirkungen für die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Um zeitnah auf die Entwicklungen in diesen Nachprüfungsverfahren reagieren zu können, muss dieser Bedarf über die bestehende und spätestens am 30.11.2023 endende Interimsvereinbarung hinaus kurzfristig gedeckt werden. Wegen dieser Eilbedürftigkeit ist es unmöglich, die Beschaffung innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchzuführen. Daher wird das vorliegende offene Verfahren mit verkürzten Fristen durchgeführt (§ 15 Abs. 3 VgV)
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) und Punkt III.1.2) der Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; sie unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird hingewiesen. Insbesondere kann die Auftraggeberin bei Wegfall des Beschaffungsbedarfes aufgrund von Entwicklungen in den Nachprüfungsverfahren die Neuvergabe Auftragsbekanntmachung vom 15.05.2023, ABl. 2023/S 093-285711) und die Interimsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 04.08.2023, ABl. 2023/S 149-473372) betreffend die vorliegende Ausschreibung aufheben, ohne dass ein Bieter daraus Ansprüche jeglicher Art ableiten kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY6V92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften