Interimsvereinbarung Druck- und Kuvertierdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 129/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsvereinbarung Druck- und Kuvertierdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 129/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine Interimsvereinbarung über den zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost) einschließlich der Bereitstellung des Materials (Papier und Kuverts) für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
79810000 Druckereidienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschluss einer Interimsvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung einschließlich der Bereitstellung des Materials (Papier und Kuverts) für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Sicherstellung des Prozesses zur Abwicklung der Ausgangskorresponzenz erfolgt heute zum großen Teil durch einen zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost). Das Outputmanagementsystem der Auftraggeberin ermöglicht eine effiziente und papierlose Verwaltung der gesamten Korrespondenz mit Versicherten und Vertragspartnern. Dabei können die entsprechenden Prozesse innerhalb des Verfahrens abgebildet und rationalisiert werden. Der gesamte Druck- und Kuvertierungsbedarf der AOK PLUS besteht aus dem an einen Dienstleister ausgelagerten, sogenanntem "zentralen" Druck; daneben druckt die AOK PLUS auch weiter hausintern z. B. an PC-Druckern für das Tagesgeschäft, der sogenannte "dezentrale" Druck. Der zu vergebende Auftrag soll den vorhandenen Prozess des zentralen Druckes mit Kuvertierung bei der Auftraggeberin sicherstellen. Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Im Rahmen des am 15.05.2023 unter der Bekanntmachungsnummer 2023/S 093-285711 veröffentlichten offenen Verfahrens über die Druck- und Kuvertierdienstleistungen ist ein Nachprüfungsverfahren anhängig. Die vorliegende Interimsvereinbarung dient der Vermeidung eines vertragslosen Zustandes im Bereich der Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen für die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und damit für deren Gesundheit. Der bisherige Vertrag endet mit Ablauf des 31.08.2023, sodass zur lückenlosen Sicherstellung der Druck- und Kuvertierdienstleistungen als Ausführungsbeginn der 01.09.2023 zu gewährleisten ist. Die Einhaltung der verkürzten Mindestfristen für das offene und nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb war zur Sicherstellung dieses Ausführungsbeginns nicht möglich, sodass die Voraussetzungen für eine Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens wegen äußerster Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV vorliegen. Allein für die Durchführung eines offenen Verfahrens mit verkürzten Fristen wäre mit einer reinen Verfahrensdauer von 5 Wochen zu rechnen gewesen. Hinzukommt noch eine Rüstzeit von ca. 6 Wochen, die benötigt wird, um die Druck- und Kuvertierdienstleistungen voll funktionsfähig zu implementieren. Die Interimsvereinbarung beschränkt sich auf den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens, längstens bis zum 30.11.2023. Die Einbeziehung weiterer Bieter kam für den Interimszeitraum aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aber auch mit Blick auf die lückenlose Sicherstellung der Leistungen ab 01.09.2023 nicht in Betracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-285711
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH
Postanschrift: Vorgebirgsstraße 49
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY67V0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.(...)

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (...)"

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023

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