SPNV-Leistungen Dieselnetz Erzgebirge (DNE)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 2
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 371400080
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vms.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen Dieselnetz Erzgebirge (DNE)
SPNV-Leistungen Dieselnetz Erzgebirge (DNE)
1. Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von fahrplanmäßigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) im Dieselnetz Erzgebirge (DNE) auf den Linien
- Chemnitz – Annaberg-Buchholz – Cranzahl (KBS 517), heutige Bezeichnung „RB 80“
- Chemnitz – Olbernhau (KBS 519), heutige Bezeichnung „RB 81“
- Zwickau – Aue – Johanngeorgenstadt (KBS 535), heutige Bezeichnung „RB 95“
mit einem Leistungsumfang von insgesamt ca. 1,9 Mio. Zugkilometern pro Fahrplanjahr.
2. Die Betriebsaufnahme ist für den Sommerfahrplanwechsel im Juni 2024 vorgesehen.
3. Die Vertragslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Leistungen werden gemäß § 131 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, weil der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Die Leistungen sollen an die DB RegioNetz
Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn (EGB) vergeben werden. Aufgrund der Fahrzeugsituation sowie der verbleibenden Zeit bis zur Betriebsaufnahme kommt nur die EGB für die Erbringung der Verkehrsleistungen im DNE in Frage, da
a) nur die EGB über eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen verfügt, die die in der Vorinformation vom 28.06.2023 (2023/S 122-385336) definierten Mindestanforderungen erfüllen und
b) kein anderes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) innerhalb der in der Vorinformation vom 28.06.2023 (2023/S 122-385336) bekannt gegebenen Frist seine Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit dem ZVMS angezeigt hat.
Zu den Einzelheiten wird auf die Vorinformation vom 28.06.2023 (2023/S 122-385336) verwiesen.
Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist nach sorgfältiger Prüfung nicht gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Europa-Allee 70-76
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angaben zum Auftragswert/Gesamtwert in Abschnitt II.1.7) bzw. in Abschnitt V.2.4) entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Die Angaben erfolgen nur, weil das elektronische Bekanntmachungsformular zwingend eine Angabe erfordert. Es ist ein fiktiver Wert von 1,00 EUR angegeben. Der tatsächliche Wert wird aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekannt gegeben. Zudem würde eine Veröffentlichung des tatsächlichen Werts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus den Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte von Wettbewerbsteilnehmern möglich sein könnten.
2. Die Angabe zum Tag der Zuschlagsentscheidung in Abschnitt V.2.1) entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Diese Angabe erfolgt, weil das elektronische Bekanntmachungsformular in diesem Abschnitt zwingend eine Datumsangabe entsprechend dem aktuellen Datum oder vor dem aktuellen Datum liegend erfordert. Die Zuschlagserteilung wird jedoch nicht vor Ablauf von 2 Monaten nach Veröffentlichung der Vorinformation vom 28.06.2023 (2023/S 122-385336), d.h. frühestens ab dem 29.08.2023, und nicht vor Ablauf der 10-Kalendertage-Frist nach § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB erfolgen.
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist beispielsweise gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die 10-Kalendertage-Frist in § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB hingewiesen.