Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2023_SL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstr. 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig
Die Auftraggeberin die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Samuel-Lampel-Straße erforderlich sind.
Samuel-Lampel-Straße in Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf den Flurstücken 1371/1, 1387, 1516, 1373 in Leipzig Zentrum-Mockau eine Blockrandbebauung mit sieben zusammenhängenden Wohngebäuden zu errichten.
Das zu bebauende Grundstück liegt nicht im Bereich eines gültigen Bebauungsplans. Somit unterliegt die Bebauung in Art und Maß der baulichen Nutzung §34 Bau GB. Es wird von der verkehrsberuhigten Samuel-Lampel-Straße begrenzt. Ein direkter Anschluss zum ÖPNV liegt wenige Gehminuten entfernt.
Der Wohnungsbau komplettiert die vorhandene städtebauliche Figur der 5- bis 6-geschossigen abgewinkelten Zeilenbebauung. Durch das Abschließen des Areals nach Os-ten und Süden wird ein großer zusammenhängender Hof geschaffen.
Insgesamt entstehen 100 Wohneinheiten. Die Blockrandbebauung verfügt über fünf oberirdi-sche Geschosse. Ein städtebaulicher Akzent wird durch die Überhöhung des Blockendes im Südwesten mit 7 Geschossen gesetzt. Das Gebäude ist komplett unterkellert, wobei der Kel-ler halbversenkt und somit das Erdgeschoss als Hochparterre ausgebildet ist.
Alle entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte den Anforde-rungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen.
Das Gebäude ist im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Der Auftraggebe-rin wurden Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für das Effizienzhaus 55 – NH Nachhaltigkeitsklasse bewilligt. Es ist die Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau“ (NaWoh) in Verbindung mit dem „Qualitätssie-gel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) geplant.
Das Bauvorhaben wird durch die Auftraggeberin basierend auf den zur Ausschreibung aus-gereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben. Die vorliegende funktionale Bau-, Qualitäts- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen des AN zur Planung und Realisierung des Bauvorhabens, einschließlich zugehöriger Leistungen zum Baumanagement und der Dokumentation.
Der Baubeginn ist für September 2023 geplant.
Weiterhin behält sich die LWB vor, die Wartungsleistungen für wartungspflichtige technische Anlagen optional zu beauftragen. Die zu erbringenden Wartungsleistungen sind beschrieben. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/ Beauftragung die LWB nicht verpflichtet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Nordstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw.
Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig“ bis zum 24.01.2023 Ortszeit: 10.00 Uhr zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem benannten Termin eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049