Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2023_SL
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig
Die Auftraggeberin die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Samuel-Lampel-Straße erforderlich sind.
Samuel-Lampel-Straße in Leipzig
Die Auftraggeberin beabsichtigt, auf den Flurstücken 1371/1, 1387, 1516, 1373 in Leipzig Zentrum-Mockau eine Blockrandbebauung mit sieben zusammenhängenden Wohngebäuden zu errichten.
Das zu bebauende Grundstück liegt nicht im Bereich eines gültigen Bebauungsplans. Somit unterliegt die Bebauung in Art und Maß der baulichen Nutzung §34 Bau GB. Es wird von der verkehrsberuhigten Samuel-Lampel-Straße begrenzt. Ein direkter Anschluss zum ÖPNV liegt wenige Gehminuten entfernt.
Der Wohnungsbau komplettiert die vorhandene städtebauliche Figur der 5- bis 6-geschossigen abgewinkelten Zeilenbebauung. Durch das Abschließen des Areals nach Os-ten und Süden wird ein großer zusammenhängender Hof geschaffen.
Insgesamt entstehen 100 Wohneinheiten. Die Blockrandbebauung verfügt über fünf oberirdi-sche Geschosse. Ein städtebaulicher Akzent wird durch die Überhöhung des Blockendes im Südwesten mit 7 Geschossen gesetzt. Das Gebäude ist komplett unterkellert, wobei der Kel-ler halbversenkt und somit das Erdgeschoss als Hochparterre ausgebildet ist.
Alle entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte den Anforde-rungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen.
Das Gebäude ist im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Der Auftraggebe-rin wurden Fördermitteln im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für das Effizienzhaus 55 – NH Nachhaltigkeitsklasse bewilligt. Es ist die Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau“ (NaWoh) in Verbindung mit dem „Qualitätssie-gel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) geplant.
Das Bauvorhaben wird durch die Auftraggeberin basierend auf den zur Ausschreibung aus-gereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben. Die vorliegende funktionale Bau-, Qualitäts- und Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen des AN zur Planung und Realisierung des Bauvorhabens, einschließlich zugehöriger Leistungen zum Baumanagement und der Dokumentation.
Der Baubeginn ist für September 2023 geplant.
A) Kriterien zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen der Eignungsanforderungen definiert die Auftraggeberin Mindestanforderungen:
(1) Vorlage von mindestens drei unterschiedlichen, einschlägigen, die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen (vgl. Bewertungsmatrix, s. nächste Seite.) (2) Nettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 20 Mio. Euro.
Bewerber, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, können nicht am Verfahren teilnehmen und werden ausgeschlossen.
Innerhalb der Gruppe der nicht ausgeschlossenen Bewerber gilt Folgendes:
Die Anzahl der Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, ist auf drei bis acht Teilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß folgender Bewertungsmatrix:
1) Referenzen (Maß der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen):40 % 2) Qualifikation, Erfahrungen und Referenzen des Projektleiters Bau: 20 % 3) Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %, 4) Spezifischer Umsatz des Bewerbers (d. h. Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %.
Maximal möglich sind 1.000 Punkte. Die drei bis acht Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, bei wertungsgleichen Teilnahmeanträgen das Los entscheiden zu lassen.
B) Verhandlungsverfahren, Reduzierung der Teilnehmer nach Einreichung der Erstangebote:
Die Auftraggeberin wird die Anzahl der Bieter gem. § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A auf Grundlage der Prüfung und Wertung der Erstangebote auf 4 Bieter reduzieren, mit den entsprechenden Bietern werden anschließend die Verhandlungsgespräche durchgeführt. Die Reduzierung der Bieter erfolgt dabei anhand des Wertungskriterium Preis und somit nach der Rangfolge der von den Bietern eingereichten Angebotsgesamtpreise des Erstangebote. Die vier Bieter mit dem preislich günstigsten Angebotsgesamtpreis werden zu den Verhandlungen eingeladen. Sollten im Ergebnis der Wertung mehrere Bieter den gleichen preislichen Rang belegen, wie der Fünftplatzierte, wird bei gleichem Rang das Losverfahren entscheiden.
Weiterhin behält sich die LWB vor, die Wartungsleistungen für wartungspflichtige technische Anlagen optional zu beauftragen. Die zu erbringenden Wartungsleistungen sind beschrieben. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um optionale Leistungen, zu deren Annahme/ Beauftragung die LWB nicht verpflichtet ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21SchwarzarbG vorliegen;
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw.
wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder späteren Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantragvorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); Die Verpflichtungserklärung für den Architekten und dessen Eintragung in die Architektenkammer ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
10) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
11) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
1) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärungen über den spezifischen Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für schlüsselfertigen Hochbau der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, 3 000 000,00 EUR für Sachschäden, 3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden und 1 000 000,00 EUR für Umweltschäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice), die nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Bekanntmachung – sein darf, geführt werden. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen,
dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Zu 2.: Der Nettogesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 20,0 Mio. EUR netto betragen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Es sind mindestens drei Referenzen für erbrachte Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2022 anzugeben mit: 1.1 Anzahl der Wohneinheiten im schlüsselfertigen Wohnungsneubau mindestens 50 Wohneinheiten, 1.2 Referenzen beinhalten Planungsleistung für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung.
Darstellung der Referenzen ab 2018 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes,
der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/ Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen und der erbrachten Leistungsphasen ( getrennt nach Objektplanung und Technische Ausrüstung); Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im Schlüsselfertigbau für Wohngebäude (keine Schulen, keine Studentenwohnheime, keine Alten-/ Pflegeheime) einschließlich Außenanlagen;
— Zeitraum der Referenzleistung: 01.01.2018 – 31.12.2022 (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG).
Für die wichtigsten Bauleistungen sollen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (z. B. Referenzschreiben vom Auftraggeber) beigelegt werden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt der Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.
2) Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten mindestens 5 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten (KG 300-500) von mind. 12 Mio. € im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
3) Darstellung der Projektleitung als Übersicht / Organigramm mit Anzahl der für das Bauvorhaben voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter /Stellvertretern; 4) Benennung eines Architekten, dessen sich der Bewerber zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Architekt in vorgenanntem Sinne ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen.
Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines externen Architekten bedient, muss dieser mit dem Teilnahmeantrag der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Architekten für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
5) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren;
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7) Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Zu 1.: Referenzen – Vorlage von mindestens 3 Referenzen für Bauleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (siehe Mindestforderungen der Referenzen)
1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw.
Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wohnungsneubau Samuel-Lampel-Straße in Leipzig“ bis zum 24.01.2023 Ortszeit: 10.00 Uhr zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem benannten Termin eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachfordern. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]