Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Tangerhütte für den Lieferzeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 107957-SG23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bismarckstraße 5
Ort: Tangerhütte
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39517
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tangerhuette.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Tangerhütte für den Lieferzeitraum 2024-2026
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas für die Stadt Tangerhütte für den Lieferzeitraum 2024-2026
Los 1 (Strom)
Tangerhütte, DE
Das Los umfasst insgesamt 194 SLP-Lieferstellen mit einer prognostizierten Jahresliefermenge für 2024 von ca. 1.130.000 kWh, für 2025 von ca. 1.150.000 kWh und für 2026 von ca. 1.140.000 kWh.
Los 2 Gas
Tangerhütte, DE
Das Los umfasst insgesamt 35 SLP-Lieferstellen mit einer prognostizierten Jahresliefermenge für 2024 von ca. 1.960.00 kWh, für 2025 von ca. 1.965.000 kWh und für 2026 von ca. 1.970.000 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (Strom)
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Gas
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.sachsen-anhalt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).