Vergabe von Planungsleistungen für die Infrastrukturmaßnahme Kanalhafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Kanalhafen Haldensleben 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 20-22
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für die Infrastrukturmaßnahme Kanalhafen Haldensleben
Die Hafenanlage des Kanalhafens in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Entlang des Terminals Kanalhafen mit einer Uferlänge von ca. 365 m befindet sich eine flachgegründete zweigleisige Kranbahn mit einer Länge von 236 m. Die Kranbahn ent-spricht in der Ausrüstung, Ausbildung und dem Bauwerkszustand nicht mehr zeitgemäßen Ansprüchen. Diese Kranbahn ist zu modernisieren. Es wird die Ausbildung einer flachgegründeten fugenlosen Stahlbetonkonstruktion mit Zerrbalken und überfahrbaren Kranglei-sen vorgesehen. Die trennbare Spannungsversorgung, sowie eine Schleppkabeltrasse für zwei Krane ist wasserseitig in das Bauwerk zu integrieren. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern und Kaistromsteckdosen auszu-rüsten. Die vorgelagerten Dalben sind zu ziehen und entsprechende Reibepfähle vorzusehen. Die Kaianlage ist für die geänderte Krangründung sowie den Umschlagsanlagen statisch nachzurechnen. Die Hafenfläche ist entsprechend auf einer Fläche von ca. 280 m x 12 m zu überplanen und mit einer dem Stand der Technik und Nutzung entsprechenden Oberflächenbefestigung zu versehen. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen mit einem Kabelleerrohrsystem und der Regenwasserableitung sowie den Sonderbauwerken der Entwässe-rung sind anzupassen und zu überplanen. Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsanbindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengrup-pe 4 zu überplanen. Die Bauausführung hat zwingend unter eigeschränkten Hafenbetrieb zu erfolgen. Der Kanalhafen ist über die Landstraße L24 „Dessauer Straße“ an das klassifizierte Straßennetz angeschlossen. Die Verkehrsfläche der Hafenanlage ist im Bestand mit einer Asphaltdecke befestigt, die auf-grund der langjährigen Nutzungsdauer einen erheblichen Verschleiß aufweist.
Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz erfolgt über eine ca. 140 m lange Zufahrt, die mit-tels Eckausrundung an die L24 anbindet. Diese Zufahrt ist im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu ertüchtigen.
Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Ingenieurbauwerken Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 41 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Entwurfsvermessung für die gesamte Fläche
Untersuchung Spundwand/Dalben
Erstellung von Leitungsbestandsplänen
Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Optional: Erstellung von koordinierten Leitungsplänen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Optional: Prüfen von Nachträgen
Planung von Ingenieurbauwerken Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 41 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 43 und Anlage 12 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Entwurfsvermessung für die gesamte Fläche
Untersuchung Spundwand/Dalben
Erstellung von Leitungsbestandsplänen
Vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Optional: Erstellung von koordinierten Leitungsplänen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Optional: Prüfen von Nachträgen
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Planung von Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff HOAI
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 45 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen von Nachträgen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung von Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 45 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen von Nachträgen
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Tragwerksplanung nach §§ 51 ff HOAI
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.
Besondere Leistungen:
Keine
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Planung von technischen Ausrüstungen AG 4 nach §§ 53 ff HOAI
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzangabe für die Planung der technischen Ausrüstung AG 4 - 25 Punkte
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 54 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 55 und Anlage 15 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Planung der technischen Ausrüstung Leistungsphasen 1 bis 4 optional LP 5 - 9 nach § 54 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß § 55 und Anlage 15 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung ZBau
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Projektsteuerung nach AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020
Projektsteuerung Leistungsstufe 1 bis 2 optional Leistungsstufe 3 - 5 nach § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020 für die Handlungsbereiche A-E.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsstufen gemäß § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9.
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich und zum Abschluss jeder Planungsphase einen Statusbericht. Zu diesem Termin bzw. bei Rechnungslegung sind Sach- und Pla-nungsstände analog und digital zu liefern. Erkennbare Terminverzögerungen mit den daraus resultierenden Auswirkungen sind sofort mitzuteilen.
Besondere Leistungen:
Zusammenstellen der ZBau-Unterlage
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Projektsteuerungsleistungen:
Projektsteuerung Leistungsstufe 1 bis 2 optional Leistungsstufe 3 - 5 nach § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020 für die Handlungsbereiche A-E.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsstufen gemäß § 2 AHO Schriftenreihe Heft 9.
Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich und zum Abschluss jeder Planungsphase einen Statusbericht. Zu diesem Termin bzw. bei Rechnungslegung sind Sach- und Pla-nungsstände analog und digital zu liefern. Erkennbare Terminverzögerungen mit den daraus resultierenden Auswirkungen sind sofort mitzuteilen.
Besondere Leistungen:
Zusammenstellen der ZBau-Unterlage
Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungs-nachweises
Zuarbeit für Fördermittelanträge
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag weden zunächst nur die Projektstufen1 bis 2 beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Projektstufen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen vonVerkehrsanlagen
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung nach AHO Schriftenreihe Heft 9 vom März 2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postwegeingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung, Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über das Vergabeportal zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind Öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5. Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3. genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung
vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Gemäß §17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu erteilen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.