Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung SLG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Manfred-Samusch-Str. 5
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4102/77-432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung SLG
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der
Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus
regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel
(1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und
dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des
Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine
weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die
Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR
KG 480 214.379 EUR
Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule
Wulfsdorfer Weg 71
22926 Ahrensburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der
Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus
regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel
(1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und
dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des
Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine
weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die
Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR
KG 480 214.379 EUR
In der zweiten Stufe (Angebots-und Verhandlungsphase) ist von zu den Verhandlungen eingeladenen Unternehmen zunächst ein erstes Angebot und später ggf. überarbeitete Angebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Erstangebot vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung SLG TGA
Postanschrift: Hamburger Straße 146
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."