Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung SLG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung;hier: Wärmeerzeugung SLG
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der
Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus
regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel
(1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und
dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des
Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine
weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die
Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR
KG 480 214.379 EUR
Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule
Wulfsdorfer Weg 71
22926 Ahrensburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung
gemäß HOAI §55 für die Sanierung der Wärmeversorgung und Regelungstechnik der
Selma-Lagerlöf-Schule. Das Projekt umfasst eine neue Regenerative Wärmequelle (Geothermie,
Luftwärmepumpe), Verbesserung der Leitungen, eine neue Verteilung sowie partiell neue Heizkörper.
Aufgrund der Bundes- und Landesgesetzgebung wird verpflichtet, dass ab 2024 >65% der Wärme aus
regenerativer Energie stammt. Die Einsatzmöglichkeit einer Geothermie ist zu untersuchen.
Der Hintergrund der Heizungssanierung ist das Alter der jetzigen Erdgaskessel (Baujahr 1997 und 2003).
Die Selma-Lagerlöf-Schule besteht aus dem Nordflügel (1961), Festsaaltrakt mit Verwaltung (1962), Südflügel
(1961) mit Erweiterung (2005), Fachklassentrakt (1999), Sporthalle (2008, nicht im Eigentum der Stadt) und
dem Neubau (2020). Der derzeitige Heizkeller mit beiden Kesseln und der Heizungsverteilung ist im Keller des
Nordflügels zu finden. Im Keller des Fachklassentrakts ist eine kleine Heizungsverteilung. Im Neubau ist eine
weitere Heizungsverteilung. Nahezu in der gesamten Schule sind Rippen/Lamellenheizkörper installiert, die
Ausnahme ist der Neubau. Die Dächer sind nahezu frei von technischen Anlagen.
Die vorläufige Kostenermittlung (in brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
KG 420 1.000.433 EUR
KG 480 214.379 EUR
Bei Bauzeitenverlängerung
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix / dem beigefügten Auswertungsschema.
Nach den festgelegten Kriterien werden die Bewerber / Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe ausgewählt.
Bei der Auswahl werden mindestens 3 und maximal 5 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt.
Soweit mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten
Punktzahl berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die
höhere Wertung im Auswahlkriterium 3 gegenüber Auswahlkriterium 2, bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) werden die Gründe für die
Nichtberücksichtigung mitgeteilt.
In der zweiten Stufe (Angebots-und Verhandlungsphase) ist von zu den Verhandlungen eingeladenen Unternehmen zunächst ein erstes Angebot und später ggf. überarbeitete Angebote einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Erstangebot vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Berechtigung nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur.
Hinweis: Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 €
b) für sonstige Schäden 1.500.000 €
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Planungsleistungen der HOAI Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3), Leistungsphasen 2 - 3 und 5 - 8 in den letzten sechs Jahren erbracht wurden.
(Im Zeitraum 03/2017 - 02/2023 muss mindestens die Leistungsphase 8 bearbeitet worden sein.) (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag).
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber die vorgelegten Referenzen durch die Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n).
1. Zwei Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung Anlagengruppe 2 gem. HOAI § 53 Absatz 2 mit folgenden Anforderungen:
1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
Folgende Mindestkriterien sind in einem der Referenzprojekte zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):
1.2. Ein Referenzprojekt muss einen Umbau / Sanierung nachweisen
1.3. Ein Referenzprojekt muss Projektkosten der KG 420 von mindestens 500.000 € brutto nachweisen
1.4. Ein Referenzprojekt muss in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein
2. Die Referenzprojekte sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen (je Referenzprojekt)
- Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt
(Anlagen 7.n) oder
- Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 7.n) und
als Eigenerklärung des Bewerbers
Ist bei Leistungen eine Bescheinigung oder ein Referenzschreiben des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."