Planung für Erweiterung Gymnasium Radeberg – Los 2 Fachingenieur TGA-HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäude- und Liegenschaftsamt
E-Mail:
Telefon: +49 3591-5251-23001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung für Erweiterung Gymnasium Radeberg – Los 2 Fachingenieur TGA-HLS
Fachplanung TGA – HLS Anlagengruppen 1-3,7,8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55 für den Erweiterungsneubau des Humboldt-Gymnasiums Radeberg am Standort Eschebachgelände (Bahnhofstraße in Radeberg) mit 4.000 m² NUF für 500 Schüler in den Klassenstufen 5-7.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst nur bis einschließlich LP 2 Vorplanung, Kostenschätzung und Markterkundung zur eventuellen Realisierung als Modulbau. Ein Rechtsanspruch zur Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht
Radeberg
Aufgrund des dringenden Beschaffungsbedarfs und der aktuellen Situation auf dem Baumarkt will der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit einer Modulbauweise prüfen. Der Architekt wird im Rahmen der Vorplanung Baukörpervarianten untersuchen und für die ausgewählte Variante eine Kostenschätzung erstellen. Der Fachingenieur muss hierzu die erforderlichen Zuarbeiten leisten, insbesondere das Gesamtenergiekonzept der Liegenschaft in verschiedenen Varianten mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zur Entscheidungsreife durch den AG sowie eine Kostenschätzung erstellen.
Im Ergebnis der daraufhin durchgeführten Markterkundung entscheidet der Auftraggeber über den weiteren Auftragsumfang für den Auftragnehmer:
a) Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Ausschreibung und Vergabe einer Modulbauweise und nach Beauftragung des Modulherstellers Kontrolle der Planung und Bauausführung;
b) LP 3 und LP 4 bis Einreichung Bauantrag, Ausschreibung und Vergabe einer Modulbauweise und nach Beauftragung des Modulherstellers Kontrolle der Planung und Bauausführung;
c) Fortführung der Planung für konventionelle Bauweise mit gewerkeweiser Ausschreibung und Vergabe.
Beschreibung der Optionen:
Siehe II.2.4 – ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht, die Beauftragung erfolgt immer stufenweise, z.B. für einzelne Leistungsphasen der HOAI oder Vertragszeiträume, die mit dem ausführenden Unternehmen vereinbart werden.
Der im Abschnitt II.2.6) angegebene Schätzwert für den Auftragswert der ausgeschriebenen Leistungen bezieht sich auf die konventionelle Ausführung gem. II.2.4 c) mit gewerkeweiser Ausschreibung und Vergabe, bei einer Modulbauweise wird sich der Auftragswert deutlich verringern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.