Planung für Erweiterung Gymnasium Radeberg – Los 2 Fachingenieur TGA-HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]001
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung für Erweiterung Gymnasium Radeberg – Los 2 Fachingenieur TGA-HLS
Fachplanung TGA – HLS Anlagengruppen 1-3,7,8 gem. HOAI Teil 4 Abschnitt 2 § 55 für den Erweiterungsneubau des Humboldt-Gymnasiums Radeberg am Standort Eschebachgelände (Bahnhofstraße in Radeberg) mit 4.000 m² NUF für 500 Schüler in den Klassenstufen 5-7.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst nur bis einschließlich LP 2 Vorplanung, Kostenschätzung und Markterkundung zur eventuellen Realisierung als Modulbau. Ein Rechtsanspruch zur Weiterbeauftragung besteht für den Auftragnehmer nicht
Radeberg
Aufgrund des dringenden Beschaffungsbedarfs und der aktuellen Situation auf dem Baumarkt will der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit einer Modulbauweise prüfen. Der Architekt wird im Rahmen der Vorplanung Baukörpervarianten untersuchen und für die ausgewählte Variante eine Kostenschätzung erstellen. Der Fachingenieur muss hierzu die erforderlichen Zuarbeiten leisten, insbesondere das Gesamtenergiekonzept der Liegenschaft in verschiedenen Varianten mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zur Entscheidungsreife durch den AG sowie eine Kostenschätzung erstellen.
Im Ergebnis der daraufhin durchgeführten Markterkundung entscheidet der Auftraggeber über den weiteren Auftragsumfang für den Auftragnehmer:
a) Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Ausschreibung und Vergabe einer Modulbauweise und nach Beauftragung des Modulherstellers Kontrolle der Planung und Bauausführung;
b) LP 3 und LP 4 bis Einreichung Bauantrag, Ausschreibung und Vergabe einer Modulbauweise und nach Beauftragung des Modulherstellers Kontrolle der Planung und Bauausführung;
c) Fortführung der Planung für konventionelle Bauweise mit gewerkeweiser Ausschreibung und Vergabe.
In Abhängigkeit von der Bereitstellung der Fördermittel oder der konventionellen Ausführung mit gewerkeweiser Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen kann sich der Ausführungszeitraum verlängern
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.54 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Beschreibung der Optionen:
Siehe II.2.4 – ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht, die Beauftragung erfolgt immer stufenweise, z.B. für einzelne Leistungsphasen der HOAI oder Vertragszeiträume, die mit dem ausführenden Unternehmen vereinbart werden.
Der im Abschnitt II.2.6) angegebene Schätzwert für den Auftragswert der ausgeschriebenen Leistungen bezieht sich auf die konventionelle Ausführung gem. II.2.4 c) mit gewerkeweiser Ausschreibung und Vergabe, bei einer Modulbauweise wird sich der Auftragswert deutlich verringern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals
Der Bewerber muss für den Teilnahmeantrag den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt.
Für den Nachweis der Berufsqualifikation genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses.
Nachweise für erforderliche besondere Qualifikationen z.B. von Feuerlöschanlagen sind erst mit der Vergabeverhandlung vorzulegen.
Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“ oder „Techniker“ verfügen.
Der/die Objektüberwacher (in) muss über die Qualifikation „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen.
c) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (es liegen keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland vor)
d) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 3 Mio. € für Personenschäden sowie 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft erklärt werden, im Auftragsfall die Deckungssumme für dieses Projekt wie gefordert zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit der Planung TGA HLS.
d) Anzahl des fest angestellten Personals für TGA-Planung HLS in den Jahren 2020 bis 2022;
Anzahl des fest angestellten Personals für TGA-Planung HLS (incl. Büroinhaber) in den Jahren 2021 und 2022 jeweils mindestens 2 Ingenieure/Techniker/Meister;
Es können insgesamt bis zu drei vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, für die Punktwertung benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, auch für inhaltliche Rückfragen zum Verfahren sowie zum Einreichen der Teilnahmeanträge.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: [gelöscht] 45
[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Mittwoch, 17. Mai 2023
Erstangebot einreichen Freitag, 2. Juni 2023 10 Uhr
Vergabeverhandlung Los 2 HLS Mittwoch, 7. Juni 2023 Uhrzeit gemäß Einladung
Vergabeverhandlung Los 3 ELT Donnerstag, 8. Juni 2023
finales Angebot einreichen Dienstag, 13. Juni 2023 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe am Mittwoch, 14. Juni 2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.