Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 10
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Hohnsteiner Burg ist die einzige erhaltene rechtselbische Burg in der Nationalparkregion Sächsischen Schweiz und sowohl als Burganlage als auch mit ihrer wechselvollen Geschichte ein bedeutendes Kulturdenkmal und vielschichtiges Zeitzeugnis von gesamtstaatlicher Relevanz. Ziel der Sanierung ist es, die Burg Hohnstein als Ausflugsort im Bildungs-, Kultur- und Veranstaltungsbereich sowie als Hotel und Herberge zu entwickeln, eine wirtschaftliche Betreibung zu ermöglichen und die Burg zukünftig durch ihre Angebote überregional zu etablieren. Die Burg soll als historischer Ort für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und aus der Geschichte abgeleitete öffentliche Nutzungsangebote bieten. Zudem sollen touristische Nutzungen, die sich aus der Nähe zum Nationalpark Sächsische Schweiz ergeben, in das Nutzungskonzept der Sanierung einfließen. Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den LK SOE stellt die Realisierung dieses Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen. In den Jahren 2020/21 fanden bereits europaweite Ausschreibungen über die Planungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung, Innenräume), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8), Leistungen der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI, Leistungen der Ingenieursvermessung sowie Leistungen zur Planung und Umsetzung eines Ausstellungspfades statt. Der seit 01/2021 stattgefundene Planungsprozess erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und Beteiligten, insbesondere jedoch der Unteren wie Oberen Denkmalpflege sowie der Gartendenkmalpflege des Freistaates Sachsen. Im Ergebnis steht seit 11/2022 die Entwurfsplanung der beteiligten Unternehmen über die Gesamtanlage. In der Fortschreibung der Planung LP 3 soll nun die Außenanlagenplanung an LP 4 für den Teilbereich „Burggarten“ als losgelöster Bauteil vergeben werden. Die Maßnahme wird über Mittel der Städtebauförderung finanziert und soll bis 06/2025 umgesetzt sein. Der Gesamtumfang beträgt gemäß Kostenberechnung rund 1,7 Mio. Euro netto. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Burg Hohnstein befindet sich zentral im Stadtgebiet. Das Grundstück (Flurstück Nr. 1) markiert den Ursprung der Stadt Hohnstein und liegt damit im historischen Zentrum des Ortes. Das Burgensemble bietet mit seinen vielschichtigen Gebäudeteilen und seiner gewachsenen Struktur ein heterogenes Ensemble. Es bezieht seinen besonderen Reiz aus der topografisch exponierten Lage auf einem Felsmassiv und ihrer unmittelbaren Lage am Nationalpark Sächsische Schweiz mit Blick ins Polenztal. Die Potenziale dieses einzigartigen Naturraums sowie die direkte Anbindung an die Stadt Hohnstein machen die Burganlage prädestiniert für eine touristische Nutzung. Die gesamte Burganlage steht unter Denkmalschutz, die Gebäude des Burgensembles sind in die Denkmalliste des Freistaats Sachsen eingetragen. Die Burganlage wurde im Laufe ihres Bestehens durch verschiedenste Neubauten, Umbauten und Modernisierungen erweitert und immer wieder instandgesetzt. Eine konkrete Beschreibung zum Burggarten befindet sich in Anlage B. Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.
Hohnstein, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9 für die Maßnahme „Burggarten“. Ggf. erforderliche Subunternehmen sind zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI
Postanschrift: Marta-Fraenkel-Straße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.