Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 0071.14-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohnstein
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01848
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohnstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“ - Los 6.1 – Freianlagenplanung „Burggarten“ gemäß §§ 38 ff. HOAI
Die Hohnsteiner Burg ist die einzige erhaltene rechtselbische Burg in der Nationalparkregion Sächsischen Schweiz und sowohl als Burganlage als auch mit ihrer wechselvollen Geschichte ein bedeutendes Kulturdenkmal und vielschichtiges Zeitzeugnis von gesamtstaatlicher Relevanz. Ziel der Sanierung ist es, die Burg Hohnstein als Ausflugsort im Bildungs-, Kultur- und Veranstaltungsbereich sowie als Hotel und Herberge zu entwickeln, eine wirtschaftliche Betreibung zu ermöglichen und die Burg zukünftig durch ihre Angebote überregional zu etablieren. Die Burg soll als historischer Ort für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben und aus der Geschichte abgeleitete öffentliche Nutzungsangebote bieten. Zudem sollen touristische Nutzungen, die sich aus der Nähe zum Nationalpark Sächsische Schweiz ergeben, in das Nutzungskonzept der Sanierung einfließen. Sowohl für die Stadt Hohnstein als auch für den LK SOE stellt die Realisierung dieses Konzeptes die Möglichkeit dar, den Makrostandort um die Burg Hohnstein mit seinen vielfältigen Angeboten wieder zu einer regionalen und überregionalen Bedeutung zu führen. In den Jahren 2020/21 fanden bereits europaweite Ausschreibungen über die Planungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung, Innenräume), §§ 39 ff. HOAI (Freianlagenplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8), Leistungen der Bauphysik gemäß Anl. 1.2 HOAI, Leistungen der Ingenieursvermessung sowie Leistungen zur Planung und Umsetzung eines Ausstellungspfades statt. Der seit 01/2021 stattgefundene Planungsprozess erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden und Beteiligten, insbesondere jedoch der Unteren wie Oberen Denkmalpflege sowie der Gartendenkmalpflege des Freistaates Sachsen. Im Ergebnis steht seit 11/2022 die Entwurfsplanung der beteiligten Unternehmen über die Gesamtanlage. In der Fortschreibung der Planung LP 3 soll nun die Außenanlagenplanung an LP 4 für den Teilbereich „Burggarten“ als losgelöster Bauteil vergeben werden. Die Maßnahme wird über Mittel der Städtebauförderung finanziert und soll bis 06/2025 umgesetzt sein. Der Gesamtumfang beträgt gemäß Kostenberechnung rund 1,7 Mio. Euro netto. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2 zu entnehmen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Burg Hohnstein befindet sich zentral im Stadtgebiet. Das Grundstück (Flurstück Nr. 1) markiert den Ursprung der Stadt Hohnstein und liegt damit im historischen Zentrum des Ortes. Das Burgensemble bietet mit seinen vielschichtigen Gebäudeteilen und seiner gewachsenen Struktur ein heterogenes Ensemble. Es bezieht seinen besonderen Reiz aus der topografisch exponierten Lage auf einem Felsmassiv und ihrer unmittelbaren Lage am Nationalpark Sächsische Schweiz mit Blick ins Polenztal. Die Potenziale dieses einzigartigen Naturraums sowie die direkte Anbindung an die Stadt Hohnstein machen die Burganlage prädestiniert für eine touristische Nutzung. Die gesamte Burganlage steht unter Denkmalschutz, die Gebäude des Burgensembles sind in die Denkmalliste des Freistaats Sachsen eingetragen. Die Burganlage wurde im Laufe ihres Bestehens durch verschiedenste Neubauten, Umbauten und Modernisierungen erweitert und immer wieder instandgesetzt. Eine konkrete Beschreibung zum Burggarten befindet sich in Anlage B. Der Umfang der Freianlagenplanung umfasst die Umsetzung der gestalterischen Qualitäten der Außenanlagenplanung (ab LP 4 bis LP 9) sowie u. a. die Mitwirkung bzw. Unterstützung bei der Herstellung der Überdachung des Veranstaltungsbereiches sowie der statischen Ertüchtigung der unteren Burgmauer.
Hohnstein, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 4 bis 9 für die Maßnahme „Burggarten“. Ggf. erforderliche Subunternehmen sind zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Wertung der vollständig vorliegenden Teilnahmeanträge für die Auswahl der Bieter für die Angebotsphase aus dem Kreis der Bewerber, die die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt haben, erfolgt gemäß § 51 VgV auf Grundlage der genannten Nachweise zur Eignung in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei werden die Nachweise zur Eignung anhand folgender Kriterien bewertet: Referenz 1 Sanierung/ Gestaltung einer Außenanlage […]“ (Formblatt 3) 18 von 54 Punkten; Referenz 2 „Neugestaltung einer Anlage […]“ (Formblatt 4) 18 von 54 Punkten; Konzept „Projektorganisation“ 18 von 54 Punkten; Höchstpunktzahl 54 von 54 Punkten. Hinweise zur Punkteverteilung finden sich auf den Formblättern. Nach dem Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie bei Beachtung der Anforderungen gemäß § 57 Abs. 1 VgV mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase nach vorab genannten Prüflauf aufgefordert. Sofern eine Mehrzahl von Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf einem wertungsrelevanten Rang liegt, werden diese auch bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Teilnehmerzahl gleichbehandelt. Ausschließlich in diesem Fall kann der Teilnehmerkreis für die zweite Stufe mehr als 5 Bieter umfassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Hohnstein, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage (ohne Feiertage) festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemein-schaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unter-zeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-gemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht ignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Qualifikation als Landschaftsarchitekt sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2B):
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Der Nachweis/die Nachweise sind in Kopie beizulegen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen.
Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.01.2022 ausgestellt worden sein.
Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 01.01.2022 ausgestellt worden sein.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Sanierung/Gestaltung einer Außenanlage im historischen Kontext (Formblatt 3):
Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende spezifische Anforderungen zu erfüllen: - Leistungen der Freianlagenplanung mindestens Honorarzone IV, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI. Als Mindestanforderung wird wie folgt definiert: - Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2016;
- Baukosten von mindestens 1,5 Mio. € brutto. Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Eingereichte, zusätzliche Unterlagen werden in der Wertung nicht berück-sichtigt. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 2. Neugestaltung einer Anlage zu Freizeitzwecken (Spiel, Veranstaltung) (Formblatt 4): Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende spezifische Anforderungen zu erfüllen: - Leistungen der Freianlagenplanung mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 4 bis 8 entsprechend Anl. 11.1 HOAI, Baukosten: mind. 0,5 Mio. € brutto; - HOAI – Objekte gemäß Anlage 11.2: Spielplätze (Bereich Spiel- und Sportanlagen) oder Freilichtbühnen (Bereich Sonderanlagen)
Als Mindestanforderung wird wie folgt definiert: - Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2016. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Eingereichte, zusätzliche Unterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. 3. Projektorganisation (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten: - Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams. Folgende Leistungsbereiche sind berücksichtigen: - Projektleiter; - stellv. Projektleiter; - Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8); - Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeiten im Bedarfsfall. - Erläuterung zum internen Qualitätsmanage-ment: Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berück-sichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,5 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufge-arbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,5 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,0 Punkte (0 %): Konzept eingereicht. Keine Berücksichtigung der Aufgabenstellung. Ausschluss: Kein Konzept vorgelegt. Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV.
1. Sanierung/Gestaltung einer Außenanlage im historischen Kontext (Formblatt 3):
- Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2016
- Baukosten KG 500 von mindestens 1,5 Mio. € brutto (Stand Kostenfeststellung [KF])
2. Neugestaltung einer Anlage zu Freizeitzwecken (Spiel, Veranstaltung) (Formblatt 4):
- Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2016
- HOAI – Objekt gemäß Anlage 11.2: Spielplätze (Bereich Spiel- und Sportanlagen) oder Freilichtbühnen (Bereich Sonderanlagen)
§ 75 Abs. 1 - 3 VgV
s. III.1.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind ausschließlich mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de. Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 24.02.2023 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung für alle Bieter wöchentlich jeweils zum Montag zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von sieben Tagen unter genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 03.03.2023, 11.00 Uhr eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.