Neubau Schmutzwasserkanalisation + Erneuerung der Kreisstraße (Vollausbau) OD Barkau Referenznummer der Bekanntmachung: EW 230502
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-233
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schmutzwasserkanalisation + Erneuerung der Kreisstraße (Vollausbau) OD Barkau
Neubau Schmutzwasserkanalisation + Erneuerung der Kreisstraße (Vollausbau) OD Barkau (Gemeinde Süsel) im Bundesland Schleswig-Holstein
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der LBV.SH möchte für den Kreis Ostholstein die Erneuerung der Kreisstraße K55 OD Barkau (Gemeinde Süsel) realisieren. Dies umfasst einen Vollausbau auf ca. 1.050 m Länge in der OD inkl. Borde und Pflasterrinne. In Teilbereichen soll des Weiteren ggf. die vorhandene Niederschlagswasserentwässerung erweitert werden. Eine detailliertere Leistungbeschreibung für den Straßenbau ist in einer separaten Datei dargestellt.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO möchte im Zuge der Straßensanierung eine Schmutzwasserkanalisation umsetzen. Derzeitig verfügen die Grundstücke über Kleinkläranlagen, deren Überläufe in den vorhandenen Niederschlagswasserkanal oder in Gewässer einleiten. Der Bereich des Kanalneubaus Schmutzwasser umfasst neben der K55 auch die Nebenstraßen, insgesamt ca. 1.400 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hauptbereich
Ort: Stockelsdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23617
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Losbeschreibung
Ort: Stockelsdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23617
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.