Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der CampusUnterkunft der Stadt Reinbek.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1306
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der CampusUnterkunft der Stadt Reinbek.
Sicherheitsdienstleistung für die Gemeinschaftsunterkunft "CampusUnterkunft" der Stadt Reinbek.
Reinbek
Die Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmann-Körner-Str. 47 m (CampusUnterkunft) bietet Platz für bis zu 289 Personen. Das Objekt wird von einem Hausmeister und drei pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut. Die CampusUnterkunft dient zurzeit der Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Diese werden der Stadt Reinbek aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Schleswig Holstein zugewiesen. Es können jedoch keine verbindlichen Prognosen für den Zeitraum der Auftragsvergabe bezüglich des Aufenthalts anderer bestimmter oder einzelner Personengruppen in der „CampusUnterkunft“ gemacht werden. Grundsätzlich können in allen städtischen Unterkünften alle Personengruppen untergebracht werden. Der Auftragnehmer erbringt die, an dem Standort erforderlichen, Sicherheitsdienstleistungen. Die Anwesenheit muss durchgängig (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) durch 2 Sicherheitskräfte gewährleistet sein.
Der Betrieb ist in drei Schichten zu organisieren (3-Schicht-System): Frühschicht von 6:00 – 14:00 Uhr; Spätschicht von 14:00 – 22:00 Uhr; Nachtschicht von 22:00 – 6:00 Uhr.
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Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen;
- Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung bzw. der Hausordnung, insbesondere Aufforderung an Besucherinnen und Besucher, die Unterbringungseinrichtung zu verlassen, wenn sie während der Nachtruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Unterbringungseinrichtung angetroffen werden; es ist jedoch ausschließlich der Auftraggeber berechtigt, Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs zu stellen;
- Absicherung der störungsfreien Organisation der Unterbringungseinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht, während sonstiger Ausgabezeiten (Bettwäsche, Hygieneartikel), während Neuankünften, ggf. während weiterer – von der Einrichtungsleitung zu benennender – Abläufe;
- Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände;
- regelmäßiges Training sicherheitsrelevanter Abläufe in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung;
- Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall;
- umgehende Information des Auftraggebers sowie weiteren vom Auftraggeber benannten Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen;
- Es sind mindestens zwei Kontrollgänge pro Schicht unter Einbeziehung der Überprüfung der Schranke durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle. Dies gilt für die Frühschicht von 6:00-14:00 Uhr, die Spätschicht von 14:00-22:00 Uhr und die Nachtschicht von 22:00-6:00 Uhr;
- anlassbezogene Kontrolle auf Alkohol und gefährliche Gegenstände und ggf. deren Einziehung;
- Die Bewohnerzimmer dürfen nur im Einzelfall und in Begleitung durch eine Sozialbetreuerin/einen Sozialbetreuer oder eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter des Auftraggebers betreten werden;
- ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
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Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt.
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 01.07.2023. Der Vertrag läuft mindestens für 12 Monate bis zum 30.06.2024. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der CampusUnterkunft der Stadt Reinbek.
Postanschrift: Jacobsen Weg 3-5
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-599-1306
Internet-Adresse: www.gmsh.de