Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der CampusUnterkunft der Stadt Reinbek.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in der CampusUnterkunft der Stadt Reinbek.
Sicherheitsdienstleistung für die Gemeinschaftsunterkunft "CampusUnterkunft" der Stadt Reinbek.
Reinbek
Die Gemeinschaftsunterkunft in der Herrmann-Körner-Str. 47 m (CampusUnterkunft) bietet Platz für bis zu 289 Personen. Das Objekt wird von einem Hausmeister und drei pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut. Die CampusUnterkunft dient zurzeit der Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Diese werden der Stadt Reinbek aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Schleswig Holstein zugewiesen. Es können jedoch keine verbindlichen Prognosen für den Zeitraum der Auftragsvergabe bezüglich des Aufenthalts anderer bestimmter oder einzelner Personengruppen in der „CampusUnterkunft“ gemacht werden. Grundsätzlich können in allen städtischen Unterkünften alle Personengruppen untergebracht werden. Der Auftragnehmer erbringt die, an dem Standort erforderlichen, Sicherheitsdienstleistungen. Die Anwesenheit muss durchgängig (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr) durch 2 Sicherheitskräfte gewährleistet sein.
Der Betrieb ist in drei Schichten zu organisieren (3-Schicht-System): Frühschicht von 6:00 – 14:00 Uhr; Spätschicht von 14:00 – 22:00 Uhr; Nachtschicht von 22:00 – 6:00 Uhr.
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Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Sicherstellen eines störungsfreien Betriebes unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungen aufgrund menschlichem Fehlverhalten, technischen Ursachen und Naturereignissen;
- Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechtes nach Maßgabe der Einrichtungsleitung bzw. der Hausordnung, insbesondere Aufforderung an Besucherinnen und Besucher, die Unterbringungseinrichtung zu verlassen, wenn sie während der Nachtruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Unterbringungseinrichtung angetroffen werden; es ist jedoch ausschließlich der Auftraggeber berechtigt, Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs zu stellen;
- Absicherung der störungsfreien Organisation der Unterbringungseinrichtung; insbesondere erbringt der Auftragnehmer unterstützende Aufsicht, während sonstiger Ausgabezeiten (Bettwäsche, Hygieneartikel), während Neuankünften, ggf. während weiterer – von der Einrichtungsleitung zu benennender – Abläufe;
- Einleiten von Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung bereits eingetretener Schäden, Störungen, Havarien oder Brände;
- regelmäßiges Training sicherheitsrelevanter Abläufe in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung;
- Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall;
- umgehende Information des Auftraggebers sowie weiteren vom Auftraggeber benannten Personen bei erheblichen technischen oder infrastrukturellen Problemen;
- Es sind mindestens zwei Kontrollgänge pro Schicht unter Einbeziehung der Überprüfung der Schranke durchzuführen. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung möglich. In den Gebäuden sind die Nassräume, insbesondere Abstellen von unnötig fließendem Wasser sowie Ausschalten nicht benötigter Beleuchtungsquellen zu überprüfen, dies alles unter Beachtung des Grundsatzes der gleichgeschlechtlichen Kontrolle. Dies gilt für die Frühschicht von 6:00-14:00 Uhr, die Spätschicht von 14:00-22:00 Uhr und die Nachtschicht von 22:00-6:00 Uhr;
- anlassbezogene Kontrolle auf Alkohol und gefährliche Gegenstände und ggf. deren Einziehung;
- Die Bewohnerzimmer dürfen nur im Einzelfall und in Begleitung durch eine Sozialbetreuerin/einen Sozialbetreuer oder eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter des Auftraggebers betreten werden;
- ggf. weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
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Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt.
siehe Ziffer: II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate. Der Vertragsbeginn ist der 01.07.2023. Der Vertrag läuft mindestens für 12 Monate bis zum 30.06.2024. Im Anschluss an die die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Sicherheitsdienstleistung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
4. Erlaubnis nach §34a GewO Bewachererlaubnis.
5. Eigenerklärung über die Anmeldung im Bewacherregister.
Hinweis:
Vier Wochen vor Leistungsbeginn sind die ID-Nummern im Bewacherregister des einzusetzenden Personals und der Auftragnehmer, die Sachkundeprüfung aller einzusetzenden Personen, die Zertifizierungen und die Mitgliedschaft dem Auftraggeber vorzulegen.
6. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen) hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
7. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
8. Eigenerklärung über vorhandene Sachkundeprüfung §34a GewO des einzusetzenden Personals.
9. Eigenerklärung über die Zertifizierung nach DIN 77200 und 9001 bzw. gleichwertiger Systeme.
10. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.defür eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. März 2023 an die GMSH, z.H. Frau Nadine Seehaase (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
12. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
13. Ausgefülltes Preisblatt.
14. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4 DIN-A4-Seiten).
15. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Wettbewerbszentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de