Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rendsburg vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Nadine Seehaase
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1306
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gmsh.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Rendsburg.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

Rendsburg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Rendsburg hat im Sozialausschuss am 22.02.2021/17.05.2021 beschlossen, das bisherige Konzept zur offenen Kinder- und Jugendarbeit zu evaluieren und ein Konzept für die zukünftige Struktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten.

Die Stadt Rendsburg sucht einen geeigneten anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, der über Praxiserfahrungen mit verschiedenen Zielgruppen verfügt und Netzwerkerfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann. Übertragen werden soll die Durchführung der Offene und Kinder- und Jugendarbeit ab dem 01.07.2023 für die Stadt Rendsburg. Zur Durchführung dieser Aufgabe stehen 410.000 € brutto für Personal- und Sachkosten jährlich zur Verfügung. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit einem zweimaligen Verlängerungsoptionsrecht. Vertragsbeginn ist der 01.07.2023. Der Vertrag läuft für mindestens drei Jahre bis zum 30.06.2026.

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Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg ist eine gesetzliche Leistung im Rahmen des SGB VIII. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die zu übertragenen Aufgaben sollen dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die zu übertragenen Aufgaben sollen dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg ist nach § 11 SGB VIII Teil der Kinder- und Jugendarbeit. Sie soll darüber hinaus, je nach örtlicher Ausgangslage, auch verschiedene, mit Jugendsozialarbeit (§ 13SGB VIII) und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) zusammenhängende Aufgaben übernehmen. Aufgabe ist die Schaffung von örtlichen Strukturen für eine Offene Kinder- und Jugendarbeit in vier Stadtteilen. Die Stadt Rendsburg stellt Räumlichkeiten für das Angebot in Rendsburg-Nord unentgeltlich in der Mehrzweckhalle Mastbrook bereit, die für diesen Zweck geplant und errichtet worden sind. Für das Angebot in Mitte / Süd können ebenfalls unentgeltlich Räume im Europaforum der Schule Altstadt angeboten werden, die in Abstimmung mit der Schulleitung genutzt werden können. Alternativ kann der künftige Träger auch eigene Räumlichkeiten anbieten. Für die Angebote in den Stadtteilen West, Mitte und Ost soll der künftige Träger eigene Räume bereitstellen. Die weiteren Ansprüche an die Offene Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich zum einen aus dem aktuellen Konzept der Stadt Rendsburg sowie aus den Grundsätzen und der Richtlinie für die mobile und offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg hinsichtlich:

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- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung

- Bedarfs- und Ressourcenorientierung

- Niedrigschwelligkeit

- Non-formale und informelle, projektbezogene Bildungsarbeit

- Partizipation und politische Bildung

- Vernetzung, Zusammenarbeit und Interessenvertretung

- Gesundheit und Prävention

- Begleitung in der Aneignung von Räumen

- Öffentlicher Raum und aufsuchende Jugendarbeit

- Virtueller Raum, soziale Medien

- Geschlechtergerechte Arbeit

- Jugendkultur

- Integration

- Alltagsnahe Beratung und Information

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes - Darstellung und Erläuterung von Umfang und Ablauf der Leistungen / Gewichtung: 55 %
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept - Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der KW 16.2023 durchgeführt. Die genaue Terminierung der Verhandlungsgespräche findet nach der Angebotsphase statt. Die Termine finden nach derzeitiger Planung in Präsenz in Rendsburg statt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 023-066516
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZV-K2-23-0006000-4122.3
Bezeichnung des Auftrags:

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Diakonisches Werk KK RD-ECK GmbH
Postanschrift: Am Holstentor 16
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-1306
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

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