Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gmsh.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg.
Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Rendsburg.
Rendsburg.
Die Stadt Rendsburg hat im Sozialausschuss am 22.02.2021/17.05.2021 beschlossen, das bisherige Konzept zur offenen Kinder- und Jugendarbeit zu evaluieren und ein Konzept für die zukünftige Struktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten.
Die Stadt Rendsburg sucht einen geeigneten anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, der über Praxiserfahrungen mit verschiedenen Zielgruppen verfügt und Netzwerkerfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann. Übertragen werden soll die Durchführung der Offene und Kinder- und Jugendarbeit ab dem 01.07.2023 für die Stadt Rendsburg. Zur Durchführung dieser Aufgabe stehen 410.000 € brutto für Personal- und Sachkosten jährlich zur Verfügung. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit einem zweimaligen Verlängerungsoptionsrecht. Vertragsbeginn ist der 01.07.2023. Der Vertrag läuft für mindestens drei Jahre bis zum 30.06.2026.
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Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg ist eine gesetzliche Leistung im Rahmen des SGB VIII. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die zu übertragenen Aufgaben sollen dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die zu übertragenen Aufgaben sollen dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg ist nach § 11 SGB VIII Teil der Kinder- und Jugendarbeit. Sie soll darüber hinaus, je nach örtlicher Ausgangslage, auch verschiedene, mit Jugendsozialarbeit (§ 13SGB VIII) und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) zusammenhängende Aufgaben übernehmen. Aufgabe ist die Schaffung von örtlichen Strukturen für eine Offene Kinder- und Jugendarbeit in vier Stadtteilen. Die Stadt Rendsburg stellt Räumlichkeiten für das Angebot in Rendsburg-Nord unentgeltlich in der Mehrzweckhalle Mastbrook bereit, die für diesen Zweck geplant und errichtet worden sind. Für das Angebot in Mitte / Süd können ebenfalls unentgeltlich Räume im Europaforum der Schule Altstadt angeboten werden, die in Abstimmung mit der Schulleitung genutzt werden können. Alternativ kann der künftige Träger auch eigene Räumlichkeiten anbieten. Für die Angebote in den Stadtteilen West, Mitte und Ost soll der künftige Träger eigene Räume bereitstellen. Die weiteren Ansprüche an die Offene Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich zum einen aus dem aktuellen Konzept der Stadt Rendsburg sowie aus den Grundsätzen und der Richtlinie für die mobile und offene Kinder- und Jugendarbeit in Rendsburg hinsichtlich:
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- Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
- Bedarfs- und Ressourcenorientierung
- Niedrigschwelligkeit
- Non-formale und informelle, projektbezogene Bildungsarbeit
- Partizipation und politische Bildung
- Vernetzung, Zusammenarbeit und Interessenvertretung
- Gesundheit und Prävention
- Begleitung in der Aneignung von Räumen
- Öffentlicher Raum und aufsuchende Jugendarbeit
- Virtueller Raum, soziale Medien
- Geschlechtergerechte Arbeit
- Jugendkultur
- Integration
- Alltagsnahe Beratung und Information
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch ein weiteres Jahr.
Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2028.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte Technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie aussagekräftige Unternehmensdarstellung, Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und Etablierung des Unternehmens vergeben.
Max. 1000 Punkte. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der KW 16.2023 durchgeführt. Die genaue Terminierung der Verhandlungsgespräche findet nach der Angebotsphase statt. Die Termine finden nach derzeitiger Planung in Präsenz in Rendsburg statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Einreichung eines Nachweises dass eine Anerkennung des Trägers gem. § 75 SGB VIII vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Jugendarbeit) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020-2022). Sofern der Gesamtumsatz für das Jahr 2022 noch nicht vorliegt, sind die Gesamtumsätze für den Zeitraum 2019-2021 einzureichen.
4. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mind. 3, max. 5 Kunden der letzten drei Jahre 2020, 2021, 2022).
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
7. Eigenerklärung, ob eine Bietergemeinschaften/Kooperation von Trägern gebildet wird. Wenn ja, Benennung eines Lead-Partners über den die organisatorische Abwicklung inkl. Abrechnung gebündelt wird.
Mit folgenden Angaben:
- Welche Institutionen sind mit beteiligt?
- In welcher Form arbeiten Sie zusammen?
- Hauptansprechpartner ist?
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
- Wenn kein Anerkennungsbescheid vorliegt: Wann wurde die Anerkennung beantragt? Wie haben Sie (bei Kooperationsmodellen: die betreffenden Institutionen) den Antrag begründet?
8. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 15. Februar 2023 an die GMSH, z.H. Frau Nadine Seehaase (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber voraussichtlich am 07. März 2023 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 23. März 2023 an die GMSH, z.H. Frau Nadine Seehaase (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
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Bietergespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 16. KW statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Auswahl-/Bewertungsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Bewertungsmatrix veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]