Programm WIDA 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000007

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein - Der Ministerpräsident - Staatskanzlei - ZIT
Postanschrift: Niemansweg 220
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dataport
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Staatskanzlei/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Programm WIDA 2023-2025

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes WIDA "Women in Digital Areas - Schleswig-Holsteins Frauen in Digitalberufen" in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes

in enger Abstimmung mit Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die anschließende Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.

Folgende Leistungen sollen insbesondere erbracht werden:

• Weiterführung der Geschäftsstelle des Programmes WIDA

• Weiterführung des Konzeptes in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, d. h.

thematische Ausgestaltung von monatlich durchgeführten Programmpunkten bzw.

Veranstaltungen inklusive Terminierung, Definition von Inhalten, Formaten und Referenten. Ausrichtungsorte sind die Unternehmen bzw. Organisationen der Paten

bzw. alternative Räumlichkeiten in ganz Schleswig-Holstein

• Weiterführung/Übernahme der bestehenden, barrierefreien Website zum Programm. Die Website liefert neben allgemeinen Informationen zu WIDA auch eine

Information für Arbeitgeber*innen, eine Übersicht über Rolemodels und Patenunternehmen, eine Auflistung der Teilnehmerinnen der bisherigen Jahrgänge sowie

einen Überblick über vergangene Veranstaltungen. Über die Website haben Interessentinnen zudem die Möglichkeit ihre Bewerbung für das Programm vorzunehmen

• Ansprache der Talente über digitale Kanäle unter Einbindung der vom Auftraggeber (Website, LinkedIn, Instagram) vermittelten Multiplikatoren sowie Bekanntmachung des Programms

• Definition von Auswahlkriterien und Auswahl der Talente in Absprache mit dem

Auftraggeber

• Einladungsmanagement und allgemeine Kommunikation mit den Talenten

• Erstellung von redaktionellen Nachberichten zu den Events für das Landesportal

schleswig-holstein.de

• Terminierung, Organisation, Durchführung und Moderation der Veranstaltungen

(auch Remote-Veranstaltungen müssen umgesetzt werden können)

• Terminabstimmung und Kommunikation mit den Paten bzw. den Unternehmen

bzw. den Organisationen, sowie sonstigen Referenten

• Erstellung eines Kostenplanes der anfallenden Sachkosten, finanzielle Abwicklung

anfallender Sachkosten (z. B. Reisekosten für Teilnehmerinnen, Kosten für Raummiete, Technik, Catering), sowie Abrechnung mit dem Auftraggeber – Sachkosten

sind deshalb zwingend vorab einzuplanen und im Angebot enthalten

• WIDA soll sich als Submarke der noch zu entwickelnden „Digitalisierungsmarke

SH“ (Schleswig-Holstein als Digitale Vorzeigeregion) etablieren. Das Konzept muss

im Inhalt und dem „Auftreten“ entsprechend anschlussfähig sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist zu beachten, dass dem Auftraggeber für die Auftragsdurchführung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 252.000 € netto zur Verfügung stehen. Der Angebotspreis

darf diesen Wert nicht überschreiten. Angebote die diesen Wert überschreiten können keinen Zuschlag erhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 021-060539
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Programm WIDA 2023-2025

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GDW Global Digital Women GmbH
Postanschrift: Oranienstr. 183
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/

evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich

zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen

Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten,

ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt

dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/

Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum

Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich

der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen

hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende

Nachteile zu seinen Lasten.

Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der

Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt

Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle

bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der

Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern

unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle

Bieter‘ (04.03.2021) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält

sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle

Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen

für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/

Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum

versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist.

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Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die

Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle

beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des

Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023

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