Programm WIDA 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niemansweg 220
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dataport
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Staatskanzlei/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Programm WIDA 2023-2025
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes WIDA "Women in Digital Areas - Schleswig-Holsteins Frauen in Digitalberufen" in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes
in enger Abstimmung mit Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die anschließende Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Folgende Leistungen sollen insbesondere erbracht werden:
• Weiterführung der Geschäftsstelle des Programmes WIDA
• Weiterführung des Konzeptes in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, d. h.
thematische Ausgestaltung von monatlich durchgeführten Programmpunkten bzw.
Veranstaltungen inklusive Terminierung, Definition von Inhalten, Formaten und Referenten. Ausrichtungsorte sind die Unternehmen bzw. Organisationen der Paten
bzw. alternative Räumlichkeiten in ganz Schleswig-Holstein
• Weiterführung/Übernahme der bestehenden, barrierefreien Website zum Programm. Die Website liefert neben allgemeinen Informationen zu WIDA auch eine
Information für Arbeitgeber*innen, eine Übersicht über Rolemodels und Patenunternehmen, eine Auflistung der Teilnehmerinnen der bisherigen Jahrgänge sowie
einen Überblick über vergangene Veranstaltungen. Über die Website haben Interessentinnen zudem die Möglichkeit ihre Bewerbung für das Programm vorzunehmen
• Ansprache der Talente über digitale Kanäle unter Einbindung der vom Auftraggeber (Website, LinkedIn, Instagram) vermittelten Multiplikatoren sowie Bekanntmachung des Programms
• Definition von Auswahlkriterien und Auswahl der Talente in Absprache mit dem
Auftraggeber
• Einladungsmanagement und allgemeine Kommunikation mit den Talenten
• Erstellung von redaktionellen Nachberichten zu den Events für das Landesportal
schleswig-holstein.de
• Terminierung, Organisation, Durchführung und Moderation der Veranstaltungen
(auch Remote-Veranstaltungen müssen umgesetzt werden können)
• Terminabstimmung und Kommunikation mit den Paten bzw. den Unternehmen
bzw. den Organisationen, sowie sonstigen Referenten
• Erstellung eines Kostenplanes der anfallenden Sachkosten, finanzielle Abwicklung
anfallender Sachkosten (z. B. Reisekosten für Teilnehmerinnen, Kosten für Raummiete, Technik, Catering), sowie Abrechnung mit dem Auftraggeber – Sachkosten
sind deshalb zwingend vorab einzuplanen und im Angebot enthalten
• WIDA soll sich als Submarke der noch zu entwickelnden „Digitalisierungsmarke
SH“ (Schleswig-Holstein als Digitale Vorzeigeregion) etablieren. Das Konzept muss
im Inhalt und dem „Auftreten“ entsprechend anschlussfähig sein.
Es ist zu beachten, dass dem Auftraggeber für die Auftragsdurchführung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 252.000 € netto zur Verfügung stehen. Der Angebotspreis
darf diesen Wert nicht überschreiten. Angebote die diesen Wert überschreiten können keinen Zuschlag erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Programm WIDA 2023-2025
Postanschrift: Oranienstr. 183
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/
evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich
zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen
Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten,
ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt
dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/
Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum
Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen
hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende
Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der
Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt
Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle
bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern
unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle
Bieter‘ (04.03.2021) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält
sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle
Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen
für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/
Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist.
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Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die
Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.