Programm WIDA 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Staatskanzlei/OrganisationAnsprechpartner/OrganisationAnsprechpartner_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Programm WIDA 2023-2025
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes WIDA "Women in Digital Areas - Schleswig-Holsteins Frauen in Digitalberufen" in enger Abstimmung mit der Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Inhalte des Projektes
in enger Abstimmung mit Staatskanzlei Schleswig-Holstein sowie die anschließende Weiterführung des Konzeptes für eine Laufzeit von 2 Jahren.
Folgende Leistungen sollen insbesondere erbracht werden:
• Weiterführung der Geschäftsstelle des Programmes WIDA
• Weiterführung des Konzeptes in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, d. h.
thematische Ausgestaltung von monatlich durchgeführten Programmpunkten bzw.
Veranstaltungen inklusive Terminierung, Definition von Inhalten, Formaten und Referenten. Ausrichtungsorte sind die Unternehmen bzw. Organisationen der Paten
bzw. alternative Räumlichkeiten in ganz Schleswig-Holstein
• Weiterführung/Übernahme der bestehenden, barrierefreien Website zum Programm. Die Website liefert neben allgemeinen Informationen zu WIDA auch eine
Information für Arbeitgeber*innen, eine Übersicht über Rolemodels und Patenunternehmen, eine Auflistung der Teilnehmerinnen der bisherigen Jahrgänge sowie
einen Überblick über vergangene Veranstaltungen. Über die Website haben Interessentinnen zudem die Möglichkeit ihre Bewerbung für das Programm vorzunehmen
• Ansprache der Talente über digitale Kanäle unter Einbindung der vom Auftraggeber (Website, LinkedIn, Instagram) vermittelten Multiplikatoren sowie Bekanntmachung des Programms
• Definition von Auswahlkriterien und Auswahl der Talente in Absprache mit dem
Auftraggeber
• Einladungsmanagement und allgemeine Kommunikation mit den Talenten
• Erstellung von redaktionellen Nachberichten zu den Events für das Landesportal
schleswig-holstein.de
• Terminierung, Organisation, Durchführung und Moderation der Veranstaltungen
(auch Remote-Veranstaltungen müssen umgesetzt werden können)
• Terminabstimmung und Kommunikation mit den Paten bzw. den Unternehmen
bzw. den Organisationen, sowie sonstigen Referenten
• Erstellung eines Kostenplanes der anfallenden Sachkosten, finanzielle Abwicklung
anfallender Sachkosten (z. B. Reisekosten für Teilnehmerinnen, Kosten für Raummiete, Technik, Catering), sowie Abrechnung mit dem Auftraggeber – Sachkosten
sind deshalb zwingend vorab einzuplanen und im Angebot enthalten
• WIDA soll sich als Submarke der noch zu entwickelnden „Digitalisierungsmarke
SH“ (Schleswig-Holstein als Digitale Vorzeigeregion) etablieren. Das Konzept muss
im Inhalt und dem „Auftreten“ entsprechend anschlussfähig sein.
Es ist zu beachten, dass dem Auftraggeber für die Auftragsdurchführung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 252.000 € netto zur Verfügung stehen. Der Angebotspreis
darf diesen Wert nicht überschreiten. Angebote die diesen Wert überschreiten können keinen Zuschlag erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Referenzen
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können.
Mindestanforderungen an die Eignung
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
➢ Referenzen: Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens zwei im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten
drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist ) erfolgreich abgeschlossen
wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig
ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Antrag einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, -
vgl. Teil B-Leistungsbeschreibung) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere muss nachgewiesen werden: Netzwerkaufbau und -
pflege, Konzeption, Umsetzung und Moderation von Eventformaten
(für /mit mind. 30 Teilnehmer), Konzeption und Umsetzung einer
Kommunikationsstrategie mit Schwerpunkt Social Media.
• setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer undorganisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder
auch höherenSchwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
• bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen
Erfolgreich abgeschlossen =
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit der Folge, dass die Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreicht. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen,
kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für
jede Referenz nur einmal einzureichen.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die
„Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise
verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder
als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der
Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Das Projektteam seitens des Auftragnehmers ist für die Auftragsausführung mit einem Frauenanteil in Höhe von mindestens 50% zu besetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/
evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich
zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen
Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten,
ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt
dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages/
Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum
Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber-/Bieterfragen
hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende
Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der
Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt
Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle
bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern/Bietern
unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle
Bieter‘ (04.03.2021) im Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält
sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle
Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber/Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen
für die anderen Bewerber/Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerber/
Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist.
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Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die
Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerber-/Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.