Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u. a. in 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a eine Landesunterkunft (LUK). Die LUK soll im Regelfall bis zu 600 Bewohner beherbergen. Optional kann die LUK bei Kapazitätsengpässen für kurze Zeiträume mit bis zu 1200 Personen belegt werden. Das LaZuF wird als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitern vertreten sein.
Die Bewohner sollen von einem Betreuungsverband/einem Unternehmen beraten und betreut werden. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein Wachdienst ist rund um die Uhr vor Ort.
Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist.
Bad Segeberg
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnern mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnern ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Aufgaben/Tätigkeiten:
a) Leitung,
b) Hausbetreuung,
c) Sozialberatung/ Konfliktmanagement/Streetworking innerhalb der Liegenschaft,
d) Kinderbetreuung,
e) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
f) qualifiziertes, altersunabhängiges Freizeitangebot/ Koordination und Anleitung gemeinnützig tätiger Bewohner nach § 5 AsylblG/ Ehrenamtskoordination,
g) Perspektivberatung,
h) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
i) Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen,
j) Einrichtung und Betrieb einer Kleiderkammer (Ausgabe von Spendenkleidung, in Einzelfällen Neubeschaffung in Absprache mit dem LaZuF (aus dem jährlichen Sachkostenbudget (ohne Stundenansatz; zu leisten durch a-f, ggf. Ehrenamtler).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Postanschrift: Kurhausstraße 57
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431599-1518