Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Bad Segeberg
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u. a. in 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a eine Landesunterkunft (LUK). Die LUK soll im Regelfall bis zu 600 Bewohner beherbergen. Optional kann die LUK bei Kapazitätsengpässen für kurze Zeiträume mit bis zu 1200 Personen belegt werden. Das LaZuF wird als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitern vertreten sein.
Die Bewohner sollen von einem Betreuungsverband/einem Unternehmen beraten und betreut werden. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein Wachdienst ist rund um die Uhr vor Ort.
Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist.
Bad Segeberg
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnern mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnern ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Aufgaben/Tätigkeiten:
a) Leitung,
b) Hausbetreuung,
c) Sozialberatung/ Konfliktmanagement/Streetworking innerhalb der Liegenschaft,
d) Kinderbetreuung,
e) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
f) qualifiziertes, altersunabhängiges Freizeitangebot/ Koordination und Anleitung gemeinnützig tätiger Bewohner nach § 5 AsylblG/ Ehrenamtskoordination,
g) Perspektivberatung,
h) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
i) Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen,
j) Einrichtung und Betrieb einer Kleiderkammer (Ausgabe von Spendenkleidung, in Einzelfällen Neubeschaffung in Absprache mit dem LaZuF (aus dem jährlichen Sachkostenbudget (ohne Stundenansatz; zu leisten durch a-f, ggf. Ehrenamtler).
Eine Verlängerungsoption besteht unter der Voraussetzung einer Weiterführung des Betriebes der LUK bis 31.12.2026. Die Option kann für den Gesamtzeitraum, aber auch für einen Teilzeitraum durch das LaZuF gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Angaben über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: Beratung und Betreuung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
3. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals in der Betreuung hinsichtlich
- des Einsatzes als Diplomsozialarbeiter/in
- des Einsatzes als Erzieher/in
- Fremdsprachenkenntnisse
- gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Asylverfahrensgesetz
- gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Aufenthaltsgesetz
4. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals in der Beratung.
5. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.
6. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Januar 2023 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
9. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
10. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
11. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Personen und deren Vertreter über gute Englischkenntnisse verfügen.
12. Eigenerklärung, dass die Bereitschaft bei den einzusetzenden Personen und deren Vertretern besteht, täglich und jederzeit mit meist deutschsprachunkundigen Ausländerinnen und Ausländern zusammenzuarbeiten.
13. Angebotsschreiben (Formblatt)
14. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt)
15. Preisblatt (Formblatt)
16. Betreuungskonzept
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]